AGB ALLGEMEINE LIEFER UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FIRMA STRASSHOFER GMBH Strasshofer GmbH Am Fernblick 11 08499 Reichenbach Phone 49 8171 48311 0 Email info strasshofer de www strasshofer de 1 ALLGEMEINES 1 1 Für alle unsere Lieferungen Leistungen und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung anerkannt und gelten in der jeweiligen gültigen Fassung für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung 1 2 Etwaigen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen Sie gelten auch bei Durchführung des Auftrages als nicht angenommen Andere Vereinbarungen Zusicherungen Änderun gen und Nebenabreden werden nur wirksam wenn wir uns schriftlich damit einverstanden erklären 1 3 Die vorliegenden AGB haben in jedem Fall Vorrang vor eventuellen Einkaufsbedingungen unserer Kunden 2 ANGEBOTE 2 1 Alle mit unseren Vertretern getroffenen Vereinbarungen bedürfen zur Gültigkeit unserer schriftlichen Zustim mung 2 2 Unsere Angebote sind kostenlos und beruhen auf der jeweils aktuellen Listenpreisliste 2 3 Soweit nicht anders angegeben halten wir uns an die in unseren Angeboten enthaltenen Listenpreise 30 Tage ab deren Datum gebunden 3 AUFTRAGSBESTÄTIGUNG 3 1 Ein Vertrag sofern der Käufer dies ausdrücklich verlangt kann durch unsere schriftliche Auftragsbestäti gung abgeschlossen werden Der Inhalt dieser Auftragsbestätigung ist gleichzeitig Inhalt des Vertrages 3 2 Im Übrigen wird eine Auftragsbestätigung nicht versandt so dass der Vertrag durch Annahme des Inhalts der Lieferung Empfang der Rechnung zustande kommt wenn der Käufer den Kaufgegenstand nicht unverzüglich zurücksendet 3 3 Nach Absendung der Auftragsbestätigung kann der erteilte Auftrag nur nach schriftlicher Anzeige geändert oder storniert werden 4 LISTENPREISE 4 1 Alle Listenpreise verstehen sich in EURO zuzüglich der zum Lieferungs bzw Leistungszeitpunkt geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer 4 2 Es gelten die am Tag der Käufer Bestellung gültigen Listenpreise Multiplikatoren Rabatte und Bedingungen 5 RABATTE 5 1 Für Kleinstaufträge unter 50 können wir mit Rücksicht auf die Bearbeitungskosten keinen Rabatt gewähren 6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 6 1 Ein vereinbarter Skonto Abzug gilt nur für Barzahlung Nachnahme und Kontoüberweisung setzt pünktliche Erfüllung aller Verpfl ichtungen des Käufers voraus dies gilt auch unter der Voraussetzung dass der Kunde frühere Rechnungen beglichen hat 6 2 Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto 6 3 Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen Wech sel oder Schecks werden vorbehaltlich des Eingangs der Wertstellung des Tages gutgeschrieben an welchem der Verkäufer endgültig über den Gegenwert frei verfügen kann Sämtliche sich hieraus ergebenden Kosten und Auslagen gehen zu Lasten des Käufers 6 4 Bei verspäteter Bezahlung behalten wir uns die Berechnung von gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 8 über dem jeweils gültigen Basiszinssatz vor Es werden nur Zahlungen anerkannt die an die jeweilige in der Rechnung bekanntgegebene Zahlstelle geleistet werden Bei Banküberweisungen gilt die Zahlung erst dann als geleistet wenn der Betrag unserem Konto unwiderrufl ich gutgebracht ist 6 5 Überschreitungen des Zahlungstermines oder der Eintritt mangelnder Bonität des Bestellers sowie sonstige wichtige Gründe berechtigen uns zum Rücktritt vom Vertrag ohne dass hierdurch ein Erfüllungs oder Scha densersatzanspruch gegen uns begründet wird 7 EIGENTUMSVORBEHALT UND SICHERUNGSRECHTE 7 1 Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäfts verbindung mit dem Auftraggeber einschließlich des Erlöschens aller Verbindlichkeiten aus Wechseln die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung begründet worden sind 7 2 Dies gilt auch im Falle der Be und Verarbeitung der Ware Die Be und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Auftraggeber erfolgt für uns ohne dass uns Verpfl ichtungen entstehen Bei Be und Verarbeitungen sowie Verbindung und Vermischung mit anderen nicht dem Auftraggeber gehörender Waren erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Waren zu dem Wert der anderen Waren z Zt der Be und Verarbeitung Verbindung oder Vermischung Der Auftraggeber verwahrt die neue Sache für uns unentgeldlich 7 3 Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung verpfänden oder zur Sicherung übereignen und nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Weitergabe des Eigentumvorbehalts veräußern Der Auftraggeber tritt hiermit im Voraus bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen die ihm aus der Veräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen in voller Höhe mit den Nebenrechten an uns ab 7 4 Der Auftraggeber bleibt zum Einzug dieser Forderungen berechtigt so lange er seine Verpfl ichtungen uns gegenüber erfüllt und wir dem Einzug durch den Auftraggeber nicht widersprochen haben Eingezogene Beträge sind an uns abzuführen soweit Forderungen aus der Geschäftsverbindung des Auftraggebers mit uns fällig sind 7 5 Wir sind verpfl ichtet uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen nach Wahl des Auftraggebers insoweit freizugeben als sie unsere zu sichernden Forderungen um mehr als 25 übersteigen 7 6 Bei drohender Zahlungseinstellung Zahlungsunfähigkeit oder negativer Auskunft die auf eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Auftraggebers hindeuten sind wir berechtigt die Vorbehaltsware an uns zu nehmen Der Auftraggeber erteilt hiermit unwiderrufl ich und unbedingt seine Zustimmung zur Heraus gabe Das gleiche gilt wenn Zwangsvollstreckungen Wechsel oder Scheckproteste gegen den Auftraggeber vorkommen 9 LIEFERTERMINE 9 1 Die Lieferzeit beginnt am Tage der Klarstellung sämtlicher Einzelheiten und Einigung über alle Bedingungen des Auftrages Sie wird so bemessen dass sie bei unbehindertem Gang der Fabrikation eingehalten werden kann 9 2 Rohstoffmangel Stromsperren Streik oder durch höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie in fremden Werken von denen die Herstellung abhängig ist befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen und berechtigen uns vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten 10 GEWÄHRLEISTUNG 10 1 Bei rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen hat der Auftraggeber die nachfolgenden Gewährleistungs rechte 10 2 Sämtliche Erzeugnisse sind vor dem Versand sorgfältig geprüft Wir haften für die Dauer von 2 Jahren nach Lieferung für Mängel an unseren Erzeugnissen die auf fehlerhafte Konstruktion Werkstoffe oder mangelhafte Bearbeitung zurückzuführen sind durch Nacherfüllung oder Ersatzlieferung Berechtigte Mängel die sich erst nach Einbau unserer Erzeugnisse zeigen werden von uns nach vorheriger Prüfung in angemessener Zeit beseitigt 10 3 Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Nacherfüllungen und Ersatzlie ferungen hat der Käufer nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit und zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden wobei wir unverzüglich zu verständigen sind oder wenn wir mit der Beseitigung der Mängel nach Fristsetzung durch den Käufer in Verzug sind hat dieser das Recht den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen An Teilen die zum Zwecke des Austausches ausgebaut werden erwerben wir Eigentum 10 4 Für das Ersatzstück und die Nacherfüllung beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr sie läuft mindestens aber bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand 10 5 Für weitere Ansprüche des Käufers insbesondere Anspruch auf Ersatz von Schäden die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen natürliche Abnutzung zweckentfremdeten Einbau oder Umwelteinfl üsse entstanden sind kommen wir nicht auf Dies gilt für Schäden an Leib Leben oder Gesundheit 10 6 Änderungen der Konstruktion berühren das Vertragsverhältnis nicht 11 MÄNGELRÜGEN 11 1 Der Auftraggeber verpfl ichtet sich die einwandfreie Qualität unserer Lieferung bei Wareneingang ordentlich zu überprüfen 11 2 Mängelrügen werden nach Erhalt unserer Lieferung anerkannt wenn sie unverzüglich nach Eingang erhoben werden Der Sachverhalt muss in Schriftform eingegangen sein Beschädigungen und Verlust sind sofort der Güterabfertigung oder dem Transportunternehmen schriftlich unter Darlegung des Sachverhaltes zu melden 12 RÜCKTRITTSRECHT UND SONSTIGE HAFTUNG 12 1 Der Käufer hat ein Rücktrittsrecht wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen lassen Das Rücktrittsrecht des Käufers besteht auch bei Unmöglich keit oder Unvermögen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns 12 2 Die Haftung ist begrenzt auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits Dies betrifft grundsätzlich nicht Schäden an Leib Leben und Gesundheit Für mittelbare Schäden die in keinerlei Sachzusammenhang zum Kaufgegenstand stehen haften wir außer wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht 13 RÜCKNAHME 13 1 Ordnungsgemäß gelieferte Waren werden nur nach vorher eingeholtem schriftlichem Einverständnis und frei Haus Lieferung an unseren Sitz in unversehrtem Zustand angenommen 13 2 Bei Sonderanfertigungen kann bestellte Ware nicht zurückgenommen werden 13 3 Bei Gutschriften für zurückgenommene Ware ziehen wir eine 25 ige Wiedereinlagerungs und Bearbeitungs pauschale bei vormontierten Baugruppen zusätzlich 15 für die Demontage und soweit frachtfrei geliefert die Kosten für die Hinfracht ab 14 MODELLÄNDERUNGEN 14 1 Alle Abbildungen in unseren Katalogen Prospekten Anzeigen usw stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar Dies gilt auch für Maße und Gewichtsangaben in Angeboten Prospekten Katalogen usw 14 2 Wir sind berechtigt während der Lieferzeit ohne vorherige Ankündigung Konstruktions und Formatänderungen sowie Toleranzen die lediglich eine Verbesserung darstellen am Vertragsgegenstand vorzunehmen sofern diese nicht eine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung beinhalten 14 3 Bei Sonderanfertigungen welche nach Muster Modell oder nach Zeichnung erfolgen behalten wir uns das Recht einer Mehr oder Minderlieferung bis zu 5 der bestellten Stückzahl vor 15 ZEICHNUNGEN UND MUSTER 15 1 Zeichnungen und Muster sowie andere Unterlagen die nicht Teil des Kaufgegenstandes sind bleiben unser Eigentum Sie dürfen Dritten nur mit unserer Zustimmung zugänglich gemacht werden und sind auf Verlangen an uns zurückzugeben 16 TEILNICHTIGKEIT 16 1 Sollten einzelne Bestimmungen insgesamt oder teilweise nichtig oder umwirksam sein wird hierdurch die Wirk samkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksame Regelungen zu ersetzen die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitestgehend entsprechen 17 ERFÜLLUNGSORT GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT 17 1 Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aller Art ist Reichenbach Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen z B UN Kaufrecht über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen 18 ONLINE STREITBELEGUNG BEI VERBRAUCHERBESCHWERDEN ODR VERORDNUNG NR 524 2013 18 1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung OS bereit Die Plattform fi nden Sie unter http ec europa eu consumers odr Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufl euten ist Reichenbach Wir sind jedoch berechtigt den Auftraggeber in jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen STRASSHOFER GMBH Stand 06 2020

Vorschau Produktkatalog 2021 Seite 92
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.