85 85 www strasshofer de Verbrauchserfassung nach Heizkostenverordnung HeizkostenV Die Pflicht zur Verbrauchserfassung Die Heizkostenverordnung HeizkostenV ist eine Rechtsverordnung die die Abrechnung von Heizkosten und Warmwasser regelt Bei Vermietung ist der Eigentümer verpflichtet den anteiligen Verbrauch zu erfassen Grundsätzlich gilt dies auch für die Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG Ausnahmen 2 Ausgenommen sind Gebäude mit einer oder zwei Wohnungen von denen eine vom Vermieter bewohnt wird 11 und Gebäude a die einen Heizwärmebedarf von weniger als 15 kWh m aufweisen b bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist Unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor wenn diese nicht durch die Einsparungen die innerhalb von 10 Jahren erzielt werden können erwirtschaftet werden können Mit dezentralen Trinkwarmwasser Stationen erhält man einen zentralen Ablesepunkt zur Erfassung aller Verbräuche Leitungsinhalt 3 Liter Regel für Kleinanlagen Rohrdimension Rohrinhalt max Länge Rohrdimension Rohrinhalt max Länge 12x1 0 079 l m 37 97 m 22x1 0 314 l m 9 55 m 15x1 0 133 l m 22 56 m 28x1 5 0 491 l m 6 11 m 18x1 0 201 l m 14 93 m 35x1 5 0 804 l m 3 73 m Informationen Die 3 Liter Regel und das DVGW Arbeitsblatt W 551 Dezentrale Trinkwarmwasser Stationen sind Kleinanlagen Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen mit Duschen Vernebelung und einer dezentralen Trinkwarmwasser Erwärmungsanlage sind Betreiber von Kleinanlagen da kein Speicher vorhanden ist eindeutig 400 Liter der Leitungsinhalt ebenfalls 3 Liter ist Lt Definition im DVGW Arbeitsblatt W 551 sind dies Kleinanlagen Vereinfacht kann man bei Ringsystemen die am weitesten von der Trinkwarmwasserstation entfernte Entnahmestelle für die Ermittlung des Leitungsinhaltes heranziehen Ist das Wasservolumen im Fließweg kleiner oder gleich 3 Liter kann man davon ausgehen dass auch die Wasservolumen der anderen Fließwege der näher an der Station liegenden Entnahmestellen bei gleichem Rohrquerschnitt kleiner oder gleich 3 Liter sind Für die Berechnung des Leitungsinhaltes bei Einzelzuleitungssystemen sind alle Fließwege zu addieren Einzelzuleitungssysteme mit stagnierenden Stichleitungen sind ein Hygienerisiko und deshalb zu vermeiden

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