84 84 Strasshofer 04 2021 Technische Änderungen vorbehalten Die neue Trinkwasserverordnung Pflichten der Gebäudeeigentümer Die neue Trinkwasserverordnung Am 01 Januar 2018 ist die lange erwartete Änderungsverordnung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten Damit wurden im Wesentlichen die Änderungen der Europäischen Trinkwasserrichtlinie aus dem Jahr 2015 in nationales Recht umgesetzt Die wichtigsten Änderungen Die wesentlichen Änderungen betreffen die Einführung einer sogenannten Risikobasierten Anpassung des Probenahmeplans RAP sowie Änderungen bei Verfahrenskenndaten für Analysenmethoden Während der erste Punkt besonders für Wasserversorger interessant ist betrifft der zweite Punkt nur die Laboratorien Die Verantwortung trägt der Gebäudeeigentümer Warum war die Novelle der Trinkwasserverordnung notwendig Deutschlandweit erkranken pro Jahr ca 6 000 10 000 Menschen an der Legionärskrankheit Experten gehen von einer noch höheren Dunkelziffer aus Legionellen zählen zu den gefährtichsten Keimen im Trinkwasser Diese Stäbchenbakterien sind in kleinen Mengen natürlicher Bestandteil des Trinkwassers Sie können sich jedoch sprunghaft vermehren wenn Sie ideale Bedingungen im Trinkwassernetz vorfinden wie z B in Trinkwarmwasserspeichern Durch die Zerstäubung beim Duschen können die Keime eingeatmet werden und die Legionärskrankheit eine schwer und potentiell tödlich verlaufende Form der Lungenentzündung auslösen Welche Anlagen sind betroffen Eigentümer von vermieteten Mehrfamilienhäusern ab 3 Wohnungen mit Duschen Vernebelung und einem Speichervolumen von 400 Liter einem Leitungsinhalt 3 Liter einem Speichervolumen von 400 Liter einem Leitungsinhalt 3 Liter einem Speichervolumen von 400 Liter einem Leitungsinhalt 3 Liter Lt Definition im DVGW Arbeitsblatt W 551 sind dies Großanlagen Dazu gehören auch Hotels Altenheime Krankenhäuser Schwimmbäder Sport und Industrieanlagen und Campingplätze Entscheidend sind immer die beiden Merkmale Das Volumen des Trinkwasserspeichers und der Leitungsinhalt Welche Pflichten hat man dann 1 Anzeigepflicht nach 13 TrinkwV Der Betrieb einer solchen Anlage ist beim Gesundheitsamt zu melden 2 Untersuchungspflicht nach 14 TrinkwV Die Untersuchung des Trinkwassers muss alle 3 Jahre erfolgen Die Untersuchung darf nur von einem zertifizierten Probenentnehmer durchgeführt werden Für die Untersuchung müssen geeignete Probeentnahmestellen zur Verfügung gehalten werden Dabei ist es auch notwendig die Wohnungen der Mieter zu begehen da auch die Zapfstelle die am weitesten vom Erzeuger entfernt ist überprüft werden muss Die Proben müssen an ein Prüflabor mit Akkreditierung gemäß 15 Abs 4 TrinkwV 2001 eingereicht werden 3 Besondere Anzeige und Handlungspflichten nach 16 TrinkwV Sollte festgestellt werden dass das Trinkwasser nicht den chemischen und mikrobiologischen Anforderungen entspricht muss der Eigentümer unverzüglich Maßnahmen zur Abhilfe durchführen und das Gesundheitsamt informieren Sollte eine chemische Desinfektion durch Zufuhr von Aufbereitungsstoffen durchgeführt werden dann sind die Mieter schriftlich zu informieren 4 Information der Verbraucher nach 21 TrinkwV Vermieter müssen Ihren Mietern mindestens jährlich geeignetes und aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers auf der Grundlage der Ergebnisse der vorgenommenen Untersuchungen übermitteln Ebenso sind die Informationen der Wasserversorger den Mietern zugänglich zu machen Informationen

Vorschau Produktkatalog 2021 Seite 86
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