Coblenzer Turngesellschaft 1880 e V Schartwiesenweg 2 56070 Koblenz Telefon 0261 982 32 83 Telefax 0261 982 32 84 E Mail ctg koblenz t online de Internet www ctg koblenz de Ihr Verein für Sport Fitness und Freizeit 2 Die Abteilungen können durch Abteilungsleiter und weitere Funktionsträger geleitet werden 3 Den Abteilungen obliegt die fachliche Führung soweit diese nicht durch den Verein wahrgenommen wird 13 Ehrenvorsitzender und Ehrenmitglieder 1 Der Vorstand kann ein Vereinsmitglied zum Ehrenvorsitzenden ernennen 2 Der Vorstand kann Vereinsmitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen 14 Geschäftsführung Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr 15 Auflösung der Gesellschaft 1 Die Auflösung des Vereins kann nur von einer besonders zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von mindestens der stimmberechtigten Anwe senden beschlossen werden Der Vorsitzende oder eine von ihm beauftragte Person gibt Tagesordnung und Zeit dieser Mitgliederversammlung mindestens acht Wochen vorher bekannt In der Bekanntmachung ist die Tagesordnung mitzuteilen 2 Bei Auflösung des Vereins wird das nach Erfüllung aller Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Stadt Koblenz übergeben die es bis zu fünf Jahre treuhänderisch für einen am Ort neu zu gründenden gemeinnützigen Sportverein zu verwalten hat Nach Ablauf dieser Frist ist die Stadt Koblenz berechtigt es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige sportliche Zwecke zu verwenden Entsprechendes gilt wenn der bisherige Zweck des Vereins entfällt Die Satzung ist in der Mitgliederversammlung vom 14 August 2018 beschlossen worden Sie tritt mit dem Tage der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft Gleichzeitig verliert die Satzung vom 24 04 2013 ihre Gültigkeit Koblenz 14 August 2018 gez Sauer gez Horne 1 Vorsitzende stellvertretender Vorsitzender
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