Coblenzer Turngesellschaft 1880 e V Schartwiesenweg 2 56070 Koblenz Telefon 0261 982 32 83 Telefax 0261 982 32 84 E Mail ctg koblenz t online de Internet www ctg koblenz de Ihr Verein für Sport Fitness und Freizeit wenn drei seiner Mitglieder es beantragen Er ist beschlussfähig wenn die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist 6 Der Gesamtvorstand berät und erfüllt die Aufgaben des Vereins im Sinne der Satzung und führt Beschlüsse übergeordneter Organe aus 7 Der geschäftsführende Vorstand führt die laufenden Geschäfte ist für Aufgaben zuständig die aufgrund ihrer Dringlichkeit einer schnellen Erledigung bedürfen Er ist im Besonderen zuständig für a Personalfragen b vereinspolitische und organisatorische Angelegenheiten c Vorbereitung der Mitgliederversammlung und d Erstellen von Ordnungen e die Benennung der erforderlichen Delegierten und deren eventuellen Vertreter für die jeweiligen Mitgliederversammlungen der Fachverbände in denen die CTG und oder deren Abteilungen im Sinne von 12 der Satzung Stimmrecht haben Einzelaufgaben und Abgrenzung der Vorstandsressorts regelt die Geschäftsordnung 8 Der Gesamtvorstand ist über die Tätigkeit des geschäftsführenden Vorstandes zu informieren 9 Die Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes haben das Recht an allen Sitzungen der Abteilungen und Ausschüsse mit Stimmrecht teilzunehmen 10 Der geschäftsführende Vorstand kann zur Erledigung besonderer Aufgaben Beauftragte und Ausschüsse einsetzen 11 Die Sitzungen der Ausschüsse erfolgen nach Bedarf und werden durch den Vorsitzenden einberufen 12 Ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglieder und sonstige Beauftragte die für den Verein unentgeltlich tätig oder für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung nach 3 Nr 26a EStG bzw den jeweils aktuellen Regelungen des EStG von maximal 500 jährlich erhalten haften für Schäden die sie in Erfüllung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit verursachen gegenüber dem Verein lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Sie werden soweit aus ihrer Tätigkeit für den Verein Schadenersatzsprüche Dritter gegen sie selbst geltend gemacht werden vom Verein freigestellt falls sie weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt haben 11 Kassenprüfer Der Verein hat zwei Kassenprüfer Sie werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt Sie erstatten der Mitgliederversammlung Bericht über das Ergebnis der Prüfung 12 Abteilungen 1 Für die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder sie werden im Bedarfsfalle durch Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes eingerichtet
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