Coblenzer Turngesellschaft 1880 e V Schartwiesenweg 2 56070 Koblenz Telefon 0261 982 32 83 Telefax 0261 982 32 84 E Mail ctg koblenz t online de Internet www ctg koblenz de Ihr Verein für Sport Fitness und Freizeit Satzungsänderungen müssen mit 2 3 Mehrheit der stimmberechtigten Anwesenden beschlossen werden Falls die Mehrheit der anwesenden Mitglieder geheime Abstimmung wünscht muß geheim abgestimmt werden Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift anzufertigen die vom Vorsitzenden und vom Protokollanten zu unterschreiben ist Beschlüsse welche die Gemeinnützigkeit der Gesellschaft berühren sind dem Finanzamt mit zuteilen 10 Vorstand Den Vorstand bilden 1 Der geschäftsführende Vorstand bestehend aus a dem Vorsitzenden b dem stellvertretenden Vorsitzenden c dem Kassenwart d dem technischen Leiter und e dem Schriftführer 2 Der Gesamtvorstand bestehend aus a dem geschäftsführenden Vorstand gemäß 10 Abs 1 b dem Jugendvertreter c dem Seniorenbeauftragten d dem Medienbeauftragten und e zwei Beisitzern 3 Vorstand im Sinne 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter Jeder ist allein vertretungsberechtigt und vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich Im Innenverhältnis zum Verein wird der Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden tätig Ist ein Geschäftsführer angestellt kann er mit beratender Stimme bei allen Vorstandssitzungen teilnehmen 4 Die Mitglieder des Vorstandes werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes beruft der Vorsitzende ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl 5 Der Vorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes Der Gesamtvorstand tritt mindestens zweimal jährlich zusammen oder

Vorschau CTG Satzung 2018 Seite 6
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.