Coblenzer Turngesellschaft 1880 e V Schartwiesenweg 2 56070 Koblenz Telefon 0261 982 32 83 Telefax 0261 982 32 84 E Mail ctg koblenz t online de Internet www ctg koblenz de Ihr Verein für Sport Fitness und Freizeit 9 Mitgliederversammlung 1 Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins sie ist zuständig für a Entgegennahme der Jahresberichte und der Jahresrechnung b Entlastung des Vorstandes c Wahl und Abberufung des Vorstandes und der Kassenprüfer d Beschlussfassung über Satzungsangelegenheiten e Beschlussfassung über vorliegende Anträge 2 Die ordentliche Mitgliederversammlung soll alle zwei Jahre im März oder April stattfinden 3 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von 14 Tagen mit ent sprechender Tagesordnung einzuberufen und allen Mitgliedern schriftlich mitzuteilen wenn es a der geschäftsführende Vorstand oder der Gesamtvorstand beschließt b ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Grundes schriftlich beim Vorsitzenden beantragen 4 Der Termin für die ordentliche Mitgliederversammlung und die Tagesordnung werden vom ge schäftsführenden Vorstand festgelegt Die Einladung mit Tagesordnung wird allen Übungsleitern in ausreichender Anzahl zur Verteilung an die Aktiven 4 Wochen vor der Versammlung zugestellt Außerdem erfolgt die Einberufung der Mitgliederversammlung durch Veröffentlichung von Termin und Ort in dem Amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Koblenz spätestens 14 Tage vor der Versammlung 5 Anträge sind dem Vorsitzenden spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung ein zureichen andernfalls können sie nur behandelt werden wenn Dringlichkeit von der Mitglieder versammlung mit 2 3 Mehrheit anerkannt wird Anträge auf Satzungsänderung können nicht als Dringlichkeitsanträge behandelt werden 6 Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem Stellvertreter geleitet Sie ist in jedem Falle ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig 7 Beschlüsse werden wenn die Satzung nichts anderes vorschreibt mit einfacher Mehrheit gefasst Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt Stimmenthaltungen zählen bei der Abstimmung nicht mit Auch bei Wahlen entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen Stehen zwei Kandidaten zur Wahl und erhalten die gleiche Stimmenzahl so findet eine weitere Abstimmung statt Stehen mehr als zwei Kandidaten zur Wahl und kann keiner von ihnen die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinen so findet zwischen den beiden Kandidaten die die meisten Stimmen erhalten haben eine Stichwahl statt

Vorschau CTG Satzung 2018 Seite 5
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