Coblenzer Turngesellschaft 1880 e V Schartwiesenweg 2 56070 Koblenz Telefon 0261 982 32 83 Telefax 0261 982 32 84 E Mail ctg koblenz t online de Internet www ctg koblenz de 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein die Umgang mit personenbezogenen Daten haben z B Mitglieder des Vorstands Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten 8 Datenschutzbeauftragter Wenn und sobald im Verein in der Regel mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind hat der Verein einen Datenschutzbeauftragten zu benennen Die Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach 26 BGB Der Vorstand hat sicherzustellen dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt Vorrangig ist ein interner Datenschutzbeauftragter zu benennen Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen hat der Vorstand nach 26 BGB einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 1 Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit Änderungen dürfen ausschließlich durch den Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit den Ressortleiter Allgemeine Verwaltung und den Administrator vorgenommen werden 2 Der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online Auftritten verantwortlich 3 Abteilungen Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte z B Homepage Facebook Twitter der ausdrücklichen Genehmigung des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen denen gegenüber der Ressortleiter Öffentlichkeitsarbeit weisungsbefugt ist Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des Ressortleiters Öffentlichkeitsarbeit kann der Vorstand nach 26

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