33SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht H 2022FachinFormation DIPL VoLkSw JoAcHIM RUDo Brinkmann Weinkauf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB Hannover RECHTSANWALT FACHANWALT FÜR GEWERBLICHEN RECHTSSCHUTZ FachanWalt Für urheBer und Medienrecht Joachim Rudo hat in Freiburg und Göttingen studiert und nach Forschungsaufenthalten an den Universitäten in Osaka und Seattle zahlreiche wissenschaftliche Beiträge u a im Kartell und Gesellschaftsrecht und als Mitautor des Beck schen Mandatshandbuchs Unternehmenskauf veröffentlicht Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Wettbewerbs Marken und Franchiserecht sowie M A Franchisesystem verbindet somit die Vorteile eines selb ständigen Unternehmers mit den Vorteilen einer geführ ten strukturierten Organisation Durch diese Bündelung der Kräfte können auch kleine und mittelständische Unternehmen gemeinsam zur Marktmacht eines Groß unternehmens aufschließen vor und nachteile für Franchisenehmer Je nach Branche und Ausgestaltung des Franchise systems winken dem Franchisenehmer meist fol gende Vorteile Geringes Gründungsrisiko Franchisenehmer profi tieren von Anfang an vom Know how des Franchisege bers und können Anfängerfehler bei der Gründung weitgehend vermeiden kapitalbeschaffung Das Unternehmerrisiko in einem etablierten Franchisesystem ist oft deutlich geringer als bei Einzelkämpfern als Gründer Dies verbessert den Zugang zu Fremdkapital und die Verhandlungspo sition bei Finanzierungen Manche Franchisegeber unterstützen auch durch die Vermittlung von Kapital gebern oder Bürgschaften und andere Sicherheiten Schneller Markteintritt Ein etabliertes Franchisekon zept erleichtert den Markteintritt deutlich insbesonde re durch die aktive Unterstützung des Franchisegebers bei der Standortanalyse und Immobilienauswahl Ausgereifte Marketingstrategie Franchisenehmer können sich auf die Professionalität der Systemzentrale und gemeinsame Marketingaktivitäten verlassen und haben andere Kosten und Lernkurven als Einzelkämpfer Einkaufsvorteile Franchisenehmer profitieren von besonderen Konditionen und Einkaufsvorteilen die entweder der Franchisegeber oder in größeren Fran chisesystemen die von Franchisenehmern getragenen Organisationen als Großabnehmer verhandeln können Arbeitsteilung kernkompetenzen Der Franchise nehmer kann und muss sich vor Ort auf seine Kernkom petenzen meist den Kundenkontakt konzentrieren während er bzgl Marketingkonzept Weiterentwicklung und Controlling auf die Erfahrung und Hilfestellung des Franchisegebers vertrauen kann Entlastung findet er häufig auch im Verwaltungsbereich bei AGB Kunden verwaltung Datenschutz und Personalfragen Nachteilig für den Franchisenehmer sind außer den anfänglichen und den regelmäßigen Lizenzgebüh ren die begrenzten unternehmerischen Freiheiten Die Kehrseite der Risikobegrenzung durch erprobte und etablierte standardisierte Produkte bzw Dienstleistun gen ist die Einschränkung der unternehmerischen Freiheiten vor allem im Marketing und bei der Pro duktauswahl Die im Franchisevertrag und handbuch definierten Spielregeln erlauben wenig Alleingänge Gefährlich kann auch die durch die gemeinschaftliche Markennutzung bestehende Gefahr der Sippenhaft sein Sollte der Ruf der Marke durch Qualitätsmängel oder Skandale beschädigt werden trifft dies meist zwangsläufig alle Franchisepartner unabhängig von ihrer persönlichen Verantwortung für den Vorfall Pflichten des Franchisegebers Franchising ist in Deutschland nicht gesetzlich geregelt Beim Aufbau und der Weiterentwicklung eines Franchise systems bedarf es daher einer gründlichen und sorgfältigen Erarbeitung und Abbildung der beiderseitigen Rechte und Pflichten im Franchisevertrag oft auch Lizenzvertrag genannt Hierfür sind sowohl detaillierte Branchenkennt nisse als auch Erfahrungen mit der Dynamik von Fran chisesystemen erforderlich Ein Vertragsmuster aus einer völlig anderen Branche kann nicht einfach unbesehen übernommen werden der Betreiber eines Fast Food Restaurants hat andere Interessen und Pflichten als ein Textilhändler oder Fitnessstudiobetreiber Allerdings gibt es eine Reihe von typischen Vertrags pflichten Dazu gehört in erster Linie die Pflicht dem Franchisenehmer die jeweiligen Immaterialgüterrechte zu überlassen d h Nutzungsrechte an Marken und Designs und an Urheberrechten für Werbemittel sowie die Pflicht zur Überlassung des Know hows des Fran chisegebers Regelmäßige Pflicht ist auch die Schulung der Systempartner und ihrer Mitarbeiter vor Eröffnung des Franchisebetriebs und ggfs laufend während des Vertragsverhältnisses außerdem die Beratung beim Auf und Ausbau der einzelnen Betriebe Marketing maßnahmen werden regelmäßig systemeinheitlich zentral vom Franchisegeber entwickelt und gesteuert Als Rahmenvertrag enthält der Franchisevertrag zudem grundsätzliche Regelungen für die einzelnen während

Vorschau FSR Hannover 2022 Seite 33
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