FAcHINFoRMATIoN 31 Nachteile EU Einheitspatent Ein Einheitspatent hat aber nicht nur Vorteile gegenüber dem Bündelpatent sondern es existieren auch Nach teile für den Patentinhaber nämlich dann wenn im Rahmen des einheitlichen Patentgerichts ein einziges Gericht mit nur einer Berufungsinstanz über Patentver letzung und Nichtigkeit entscheidet Dieses führt im Falle einer Nichtigkeit automatisch zum vollständigen Widerruf des Einheitspatents für alle teilnehmenden Mitgliedstaaten mit einer Alles oder Nichts Wirkung Im Gegensatz dazu ist es in der bisherigen Praxis not wendig nationale Patentverletzungsverfahren und nationale Nichtigkeitsverfahren anzustrengen die al lerdings auch nur für das entsprechende nationale territoriale Gebiet Auswirkungen haben Gerade auf diesem Aspekt muss der Patentinhaber wenn er vor der Frage steht ob bereits bestehende Patente oder zukünftig erteilte Europäische Patente als Bündelpatent oder als Einheitspatent in den teilnehmenden Mitglied staaten fortgeführt wird sein Auge richten Für das Einheitspatent ist ausschließlich das sich im Aufbau befindende einheitliche Patentgericht zuständig Da rüber hinaus ist das einheitliche Patentgericht aber auch für bereits zuvor erteilte einheitliche Patente in den Mitgliedstaaten zuständig Eine solche Zuständig keit kann allerdings durch ein sogenanntes Opt out ausgeschlossen werden und entsprechend die natio nale Zuständigkeit des Gerichts verbleiben Opt out und Opt in Optionen für das einheitliche Patentgericht Es stehen somit bereits vor dem Start des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts Entscheidungen und Überlegungen an Das erwähnte Opt out bezeich net ein durch Antrag ausgelöstes Verfahren in dem das Bündelpatent in der nationalen Gerichtbarkeit verbleibt Zu beachten ist dass es für das spätere Einheitspatent kein Opt out möglich ist Das Opt out kann über die komplette Laufzeit des EP Patents erklärt werden Vor dem Start des Einheitspatents ist in der sogenannten Sunrise Period und anschließend während einer verlängerbaren Übergangsphase von zunächst 7 Jahren das Opt out möglich Allerdings ist nach Ablauf der Übergangsphase das einheitliche Patentgericht zwingend sowohl für das EP Patent als auch für das Einheitspatent zuständig Weiterhin ist zu berücksichtigen dass für erteilte EP Patente der Opt out Antrag einheitlich für alle validierten Teile gestellt werden muss ein Auswäh len einzelner Staaten ist nicht möglich Genauso ist ein Opt out bei mehreren Inhabern gemeinsam gehaltener Patente für alle Inhaber wirksam Hier muss insbeson dere eine Vorababstimmung zwischen den Gemein schaftsinhabern und bei Lizenzierungen auch mit dem Lizenznehmer erfolgen Insofern erfordert die Überlegung zum Opt out eine individuelle Bewertung jedes Schutz rechtes Für die Überlegungen zum Opt out auch vor Start des einheitlichen Patents in der Sunrise Period sind folgende Aspekte zu berücksichtigen Nach dem Opt out ist einmalig ein Opt in möglich also die Rück kehr zum einheitlichen Patentgericht Sowohl Opt out als auch Opt in sind allerdings nur möglich wenn keine Klage aus oder gegen das Patent anhängig ist Insofern ist es bereits vor Start des Einheitspatents notwendig sich Gedanken zur individuellen Strategie des Patentportfolios zu machen Zeitrahmen Die Sunrise Period der Zeitraum vor dem Start des einheitlichen Patents mit einer Dauer von ca 3 Mona ten bietet damit die Möglichkeit anhängige EP Anmel dungen und erteilte EP Patente von der Zuständigkeit des einheitlichen Patentgerichts herauszunehmen Hier heißt es dann in Absprache mit seinem Vertreter das Patentportfolio individuell zu bewerten Für zukünftige Patente muss zur Erlangung des Einheitspatents inner halb eines Monats ab dem Tag der Bekanntmachung des Hinweises auf die Erteilung des EP Patents mit einem Formblatt der Antrag auf einheitliche Wirkung beim Europäischen Patentamt gestellt werden Zu beachten ist dass im Moment das Einheitspatent für interessierte EP Anmelder noch nicht zur Verfügung steht Insbesondere bei Anmeldungen die demnächst zur Ertei lung anstehen gibt es noch keinen Weg die einheitliche Erteilung durch Antrag zu verzögern Erst nach Hinterlegung der Ratifikationsurkunde Deutschlands ist eine Möglichkeit durch Antragstellung beim Europäischen Patentamt ge geben Der Zeitpunkt ist noch nicht bekannt sollte aber im Sommer diesen Jahres geschehen Vom Europäischen Patentamt ist hierzu der Leitfaden zum Einheitspatent auf der Homepage erhältlich Hier gibt es auch weitere Informationen für das Verfahren vom Euro päischen Patentamt und Vorschriften zur Entrichtung von Jahresgebühren etc https www epo org law practice unitary unitary patent unitary patent guide de html FAZIT was lange währt wird Einheits patent Patentinhaber egal ob bei bestehendem EP Patent oder anhängiger EP Anmeldung oder zukünftigen EP Anmeldungen haben neue Möglichkeiten Pa tente in Europa zu erhalten Die beschriebenen Möglichkeiten für das Einheitspatent und die Überlegungen zum opt out und opt in für bestehende Bündel patente oder die Beantragung eines Einheitspatents zukünftiger zur Erteilung anstehender EP Patente hängt nicht nur von den hier zum einheitlichen Patent dargestellten Überlegungen ab sondern auch von den möglichen Verfahren vor dem einheitlichen Patentgericht oder nationalen Gerichten Zum einheitlichen Patentgericht wird in einem weiteren Beitrag ausgeführt Es ist abzuwägen ob ein An trag auf einheitliche wirkung gestellt werden sollte bzw ob ein opt out durchgeführt wird Hier sind individuelle Überle gungen notwendig sodass ein pauschaler Rat nicht möglich ist Vielmehr ist eine sorgfältige Abwägung der Vor und Nachteile erforderlich Das Einheitspatent und das einheitliche Patentge richt bieten neue optionen für Patentinhaber aber auch für Dritte die gegen bestehende Patente vorgehen wollen SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht H 2022

Vorschau FSR Hannover 2022 Seite 31
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