DR RER NAT RoLF kRÖNckE LL M Gramm Lins Partner PartGmbB Hannover PATENTANWALT EUROPEAN PATENT ATTORNEy EUROPEAN TRADEMARK DESIGN ATTORNEy Dr Kröncke hat Biochemie an der FU Berlin studiert und auf dem Gebiet der Immunologie promoviert Seine Ausbildung zum Patent anwalt absolvierte er in einer namhaften Münchener Kanzlei Seit fast zwei Jahrzehnten berät er inländische und ausländische Mandanten auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes mit einem technischen Schwerpunkt auf Chemie Biochemie und Medizin 30 Fo to p ad ob es to ck m y st oc k re ee l B al s v og el Wichtig für Patentinhaber ist dass der territoriale Schutzumfang des Einheitspatents sich nach dem Zeitpunkt der Antragstellung für ein Einheitspatent in den am System teilnehmenden EU Mitgliedstaaten richtet Das heißt je nach Zeitpunkt der Antragstellung kann hier eine unterschiedliche Zahl teilnehmender EU Mitgliedstaaten gegeben sein Entsprechend kann das Einheitspatent in einer unterschiedlichen Anzahl von Staaten in Kraft treten Rückwirkend gilt dieses aber nicht für bereits angemeldete erteilte Einheitspatente Mit anderen Worten das bestehende System des eu ropäischen Bündelpatents ist auch in der Zukunft für Patentinhaber von wesentlicher Bedeutung in den Staaten i die nicht EU Staaten sind ii die nicht an der verstärkten Zusammenarbeit teilnehmen und iii in denen das entsprechende Übereinkommen über ein Einheitspatentgericht noch nicht in Kraft getreten ist Derzeit ist also nur für die 17 Mitgliedstaaten wie sie oben aufgezeigt sind das Einheitspatent möglich Beantragung und Einreichung der Anmeldung für ein Einheitspatent erfolgt beim Europäischen Patentamt wie es bisher für das europäische Bündelpatent durch geführt wird Im Rahmen des Anmelde und Erteilungs verfahrens entscheidet das Europäische Patentamt über die Erteilung eines Schutzrechtes Das Anmelde und Erteilungsverfahren ändert sich somit gegenüber dem europäischen Bündelpatent nicht wesentlich Für die oben genannten Gruppen bleibt es beim Bündel patent was konsequenterweise für den Patentinhaber bedeutet dass es für diese Länder keine Einsparungs möglichkeiten gibt Vorteile EU Einheitspatent Kostenvorteile bringt das Einheitspatent in Bezug auf zu zahlende Jahresgebühren zur Aufrechterhaltung von Patenten in den teilnehmenden EU Staaten Alle Ver tragsstaaten des EPÜ verlangen Jahresgebühren die individuell von Land zu Land verschieden sind Für das Einheitspatent ist eine einheitliche Jahresgebühr ge genüber dem europäischen Patentamt zu zahlen Als Grundlage für die Bestimmung der Jahresgebühren wurde dabei angenommen dass ein Patentinhaber nationale Patente in vier teilnehmenden Vertragsstaa ten hält nämlich in denen in denen das europäische Patent am häufigsten validiert wird Ein Vorteil des Einheitspatents ist weiterhin dass bei Validierung die Kosten für diese Validierung wegfallen Dies umfasst sowohl mögliche Übersetzungskosten als auch Kosten für Gebühren beim nationalen Amt sowie Kosten bei vorgeschriebener Vertretung durch einen nationalen Vertreter Allerdings gilt für eine Übergangszeit min destens 6 Jahre verlängerbar auf höchstens 12 Jahre dass in jedem Fall eine komplette Übersetzung des erteilten Schutzrechtes in eine zweite Amtssprache des Europäischen Patentamtes erfolgen muss Diese not wendige Übersetzung gilt solange bis zuverlässige automatisierte Übersetzungen zur Verfügung stehen Vorteil des Einheitspatents ist somit eine erhebliche Reduktion in den Kosten insbesondere wenn bereits jetzt bei einem europäischen Bündelpatent in einer Vielzahl von Mitgliedstaaten das Patent validiert wurde Ein weiterer Vorteil ist dass das einheitliche Patent vor dem Einheitspatentgericht mit Wirkung für die gesam ten teilnehmenden Mitgliedstaaten in einem einzigen Rechtsstreit durchgesetzt werden kann Zu dem Ein heitspatentgericht wird in einem weiteren Beitrag ge nauer ausgeführt

Vorschau FSR Hannover 2022 Seite 30
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