29SERVICE SEITEN Finanzen Steuern Recht H 2022FAcHINFoRMATIoN Bereits im Jahr 2013 hatten wir in dem Artikel Das neue EU Einheitspatent auf die Möglichkeiten des einheitlichen Patentes mit den einleitenden Worten hingewiesen Durch das in Kürze nach jahrelangem Ringen in Kraft getretene Patent Reform Paket wächst Europa mit dem Ziel zusammen Patente in der EU preiswerter zu machen Diese Ankündigung aus dem Jahr 2013 wird nun zum Ende dieses Jahres An fang 2023 Realität Mit der Ratifizierung durch Öster reich im Januar dieses Jahres wurde der Startschuss für das Einheitspatent und das damit verbundene da mit einheitliche Patentgericht gegeben Die Vorberei tungsphase ist gestartet als letzter Akt fehlt die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde durch die Bundesrepublik Deutschland Bisher konnte der Anmelder auf Basis des Europäischen Patentübereinkommens mit einer einzigen Anmeldung Patentschutz in mehreren Ländern Europas EU Staaten und nicht EU Staaten als Europäisches Patent EP Patent in Form eines Bündelpatents erlangen Nach Erteilung zerfällt dieses Europäische Bündelpatent in seine natio nalen Anteile die wo gewünscht individuell validiert und aufrechterhalten werden müssen Das heißt in jedem Land in dem das erteilte EP Patent seine Wirkung entfalten soll ist die nationale Fortführung einschließlich der Führung von Streitfällen vor nationalen Gerichten notwendig Ge rade bei Fortführung des EP Patents in einer Vielzahl von nationalen Teilen ist dieser bisherige Prozess aufwendig und kostspielig Mitgliedstaaten EU Einheitspatent Durch die Institution des EU Einheitspatents wird nun ein Patent geschaffen das in den teilnehmenden EU Mitgliedstaaten Wirkung entfalten soll Dieses gilt allerdings nur für die EU Mitgliedstaaten die an der verstärkten Zusammenarbeit innerhalb der EU auf dem Gebiet des Patentschutzes teilnehmen und ratifiziert haben Das EU Einheitspatent gilt nicht für die Nicht EU Staaten wie Türkei und Großbritannien Von den derzeit 27 EU Mitgliedstaaten haben die Vereinbarung zur verstärkten Zusammenarbeit bisher 17 Mitgliedstaaten ratifiziert 7 EU Mitgliedstaaten haben dieses noch nicht abgeschlossen Darüber hinaus nehmen einige EU Mitgliedstaaten an dem Einheitspatent und dem einheitlichen Patentgericht nicht teil Die Grafik gibt einen Überblick über die teilnehmenden EU Mitgliedstaaten möglichen weiteren teilnehmenden EU Mitgliedstaaten Nicht EU Mitgliedstaaten des Europäisches Patentübereinkommen die somit auch nicht Mitgliedstaaten des Einheitspatents und des einheitlichen Patentgerichts sein können sowie EU Mitgliedstaaten die nicht an dem System des Einheitspatents teilnehmen Allein für die 17 teilnehmenden Mitglied staaten kann unmittelbar nach Beginn des Systems ein Einheitspatent erlangt werden Hingegen sind für die nicht teilnehmenden EU Mitgliedstaaten Spanien Polen und Kroatien ein Einheitspatent und die Teilnah me am einheitlichen Patentgericht nicht möglich Gleiches gilt für die Nicht EU Staaten des Europäischen Patentüber einkommens EPÜ einschließlich Großbritannien Das neue EU Einheitspatent wird Realität
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