12 B ild a do be s to ck s an tim a st ud io Unternehmen wird zunehmend handlungsunfähig Wenn in dieser Situation die Liquidität auszugehen droht sind zwingend Insolvenzgründe zu prüfen die zu einer Stellung eines Insolvenzantrages verpflichten Unternehmensanalyse Zu Beginn einer jeden Restrukturierung steht eine Beratung durch einen in Sanierungs und Insolvenzan gelegenheiten fachkundigen Berater Gemeinsam mit diesem wird analysiert in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen befindet und welche Sanierungs möglichkeiten bestehen Je früher der Berater aufgesucht wird desto zahlreicher sind die Handlungsoptionen Am Ende der Analyse steht eine Handlungsempfehlung zu etwaigen Sanierungsmaßnahmen und deren Um setzung etwaigen außergerichtlichen Vergleichsver handlungen oder Finanzierungsgesprächen Ist eine außergerichtliche Sanierung nicht erfolgversprechend wird die richtige Verfahrensart zur gerichtlichen Sanie rung zu bestimmen sein Dabei stellt sich die Überlegung ob das Unternehmen durch ein Eigenverwaltungs oder Schutzschirmverfahren saniert werden kann Was ist die Eigenverwaltung In der Situation einer drohenden Insolvenz gilt es für Unternehmer die Kontrolle und das Vertrauen der Stakeholder zu behalten oder falls erforderlich zurück zugewinnen Hierzu hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Eigenverwaltung bzw eines Schutzschirmverfahrens geschaffen Die Eigenverwaltung ist ein besonders Insolvenzverfahrens mit weiteren Handlungsmöglich keiten des insolventen Unternehmens Die Geschäfts führung bleibt verfügungsberechtigt wird durch einen erfahrenen Berater unterstützt und das Gericht stellt einen Sachwalter an die Seite des Unternehmens um das Vertrauen in das Verfahren zu gewährleisten Die Geschäftsleitung behält die unternehmerische Verant wortung und steuert die Sanierung selbst in Zusam menarbeit mit dem Berater Der Sachwalter hat im Wesentlichen mit der Überwachung des Verfahrens eine Kontrollfunktion So wird sichergestellt dass in solvenzrechtliche Regelungen insbesondere die bestmögliche Gläubigerbefriedigung gemäß 1 InsO im Eigenverwaltungsverfahren eingehalten werden Der Vorteil der Eigenverwaltung gegenüber einem Regelinsolvenzverfahren liegt damit auf der Hand Die Geschäftsleitung bleibt Herr des Handelns und bestimmt ohne einen Insolvenzverwalter über die Sanierung des Unternehmens im Rahmen der Insolvenzordnung Für Stakeholder insbesondere Kunden Lieferanten und Angestellte besteht damit eine unternehmerische Kontinuität sodass das Vertrauen in die Geschäftslei tung erhalten bleibt Der Unternehmer wiederum hat die Möglichkeit das eigene Unternehmen zu sanieren und nach einem erfolgreichen Insolvenzplan entschul det fortzuführen Voraussetzungen des Eigenverwaltungsverfahrens Der Gesetzgeber hat das Eigenverwaltungsverfahren im Jahr 2021 angepasst und fortentwickelt Hierdurch soll die Qualität der Eigenverwaltung und die gebührende Berücksichtigung des Gläubigerinteresses verbessert werden Die Voraussetzungen für das Eigenverwaltungs verfahren waren vor der Reform bereits komplex wurden nun nochmals konkretisiert und erfordern eine ange messene Informationsgrundlage zahlreiche vorberei tendende Stränge und dementsprechend ein wenig Zeit zur Vorbereitung Umso wichtiger ist es rechtzeitig entsprechend spezialisierte Berater zu beauftragen Gemeinsam mit der Geschäftsleitung und ggf dem Steuerberater sowie der kaufmännischen Leitung werden die Schritte zur Vorbereitung eines Antrages besprochen und Aufgaben verteilt Wichtigste Voraussetzung für die Antragstellung ist eine Eigenverwaltungsplanung Diese umfasst einen Finanzplan über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten unter Berücksichtigung von Insolvenzeffekten wie beispielweise des Insolvenzgeldes oder der Um stellung auf abweichende Zahlungsziele Weiter enthält die Eigenverwaltungsplanung ein Konzept für das Verfahren einschließlich eines Verfahrenszieles sowie die Maßnahmen die zur Zielerreichung erforderlich sind Die Eigenverwaltungsplanung wird vom Insol venzgericht kritisch geprüft und die späteren Berichte im Verfahren werden mit dieser ursprünglichen Planung MAxIMILIAN BEI DER kELLEN Brinkmann Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB Hannover rechtsanWalt Maximilian Bei der Kellen ist Rechtsanwalt und berät Unternehmen in Krisensituationen und zu Distressed M A Transaktionen insbesondere im Zusammenhang mit außergerichtlichen Restrukturierungen Er hat in Jena Paris Halle und Speyer Rechtswissenschaften studiert Nach Stationen bei großen Wirtschafts kanzleien in Frankfurt a M und Stuttgart mit Fokus auf Restrukturierungen ist er seit 2020 bei der über regionalen Kanzlei Brinkmann Partner tätig
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