10 Die Mietpreisbremse gilt nicht bei Neubauten und umfassenden Modernisierungsmaßnah men Selbiges gilt wenn eine einst zulässig vereinbarte Miete bereits oberhalb der Gren zen der Mietpreisbremse lag Hier kann sich der Vermieter auf Bestandsschutz berufen und einst zulässige Mieten auch bei Neuver mietung verlangen Einzuhalten sind aber sowohl in Bestandsge bäuden als auch bei Neubauten Grenzen der Preiserhöhung oder der Mietwucher Regelungen dazu enthalten 5 des Wirt schaftsstrafgesetzbuches und 291 des Strafgesetzbuches StGB Das Wirtschaftsstrafgesetz ordnet bei überhö hung der Miete Geldstrafen bis 50 000 Euro an überhöhung liegt vor wenn die verlangte die ortsübliche Miete um mehr als 20 über steigt Ausnahmen gelten wenn die Miete zur Deckung laufender Kosten benötigt wird Zwingend ist die Grenze von Mietwucher nach dem Strafgesetzbuch Danach darf die Miete nicht im auffälligen Missverhältnis zur Leistung des Vermieters stehen Dies ist erfüllt wenn die verlangte Miete die ortsübliche Miete um 50 übersteigt Bei Verstößen drohen Frei heitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen grunDSteuererhöhung Wirksame mietvertragliche Regelungen voraus gesetzt können Vermieter in der Betriebskos tenverordnung aufgeführte Betriebskosten auf Mieter umlegen Dann können auch nachträgliche Kostensteigerungen weitergegeben werden Das gilt i d R nicht bei sog Teil Inklusivmie ten In Betracht kommt hier allenfalls ein An passungsrecht nach den Grundsätzen der Störung der Geschäftsgrundlage wenn eingangs erläuterte Voraussetzungen vorliegen Dies bedarf der Einzelfallbetrachtung Die Anforde rungen dafür sind aber extrem hoch Das niedersächsische Fläche Lage Modell soll exemplarisch mit fiktiven Bodenwerten illustriert werden Eine Familie in Braunschweig besitzt ein Einfamilienhaus mit einer Wohnfläche von 160 m und einer Grundstücksfläche von 800 m Der Bodenrichtwert für das Grundstück beträgt 250 Euro m2 der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde liegt bei 200 Euro m2 Der SteuermeSSBetrAg Berechnet Sich wie Folgt 1 Fläche Lage Faktor Bodenrichtwert des Grundstücks durch schnittlicher Bodenwert der Gemeinde 250 200 1 06 2 Grundstück Äquivalenzzahl x Lage Faktor 800 m2 x 0 04 Euro m2 x 1 06 33 92 Euro 3 Gebäude Äquivalenzzahl x Lage Faktor 160 m2 x 0 50 Euro m2 x 1 06 84 80 Euro 4 Grundsteuermessbetrag Addition 2 3 118 72 Euro SteigenDe KoSten im mietrecht Etwa die Hälfte der Deutschen wohnt zur Miete Mietzahlungen dienen nicht nur der Gewinnerzielung sondern auch der Sicherung getätigter Investitionen Vermieter stehen daher oft vor der Frage ob steigende Kosten auf Mieter umgelegt werden können BAuPreiSe Steigende Baupreise können i d R bei der Bemessung der Kalt Miete kalkuliert und Preissteigerungen so auf Mieter abgewälzt werden welche grenzen hABen vermieter DABei einzuhAlten Die Mietpreisbremse soll rasante Steigerungen von Mieten verlangsamen und bezahlbaren Wohnraum sichern Mieten dürfen bei der Wiedervermietung von Bestandswohnungen in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt maximal 10 oberhalb der ortsüblichen Mie te liegen Ob der Wohnungsmarkt angespannt ist legen Bundesländer in Verordnungen fest Ortsübliche Mieten werden i d R in qualifizier ten Mietspiegeln ausgewiesen THOMAS OSTER Appelhagen Rechtsanwälte Steuerberater PartGmbB Braunschweig STEUERBERATER Thomas Oster studierte an der Gottfried Wilhelm Leibniz Univer sität in Hannover und ist Steuerberater Ihn zeichnet seine lang jährige Erfahrung im Bereich der Immobilienwirtschaft durch die Betreuung von nationalen und internationalen Hausverwaltern sowie Immobilienfonds aus Darüber hinaus berät er seine Man danten selbstverständlich auch in einem ganzheitlichen Ansatz Bei einem Hebesatz von 500 in Braunschweig ergibt sich also eine Grundsteuerbelastung von 593 60 Euro
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie
hier um zur Online-Version zu gelangen.