Entsprechend den EU Versicherungsrichtlinien aus den Jahren 1988 und 1992 gilt in Europa das Belegenheitsprinzip Dieses besagt dass im Europäischen Wirtschaftsraum EWR Versi cherungssteuer in dem Land abzuführen ist in dem sich das versicherte Risiko befindet Für die Erhebung und Abführung der Versicherungssteuer ist innerhalb des EWR das Versicherungs unternehmen verantwortlich Steuerschuldner bleibt aber der Versicherungsnehmer Außerhalb des EWR muss er also selbst dafür zu sorgen dass anfallende Versicherungssteuern abge führt werden In der Regel werden auf das Ausland entfallende Prämienanteile vom deutschen Mutterhaus auf die Auslands töchter umgelegt Diese Umlagen werden bei Betriebsprüfungen von den europäischen Finanzbehörden aber zunehmend stärker kontrolliert weil sich das darin enthaltene Steuerpotential her umgesprochen hat Ungleich wichtiger weil unter Umständen strafrechtliche Kon sequenzen drohen ist die Frage in welche Länder mit einer deutschen Police hineinversichert werden darf Dies ist eine Frage des im jeweiligen Land anzuwendenden Versicherungs aufsichtsrechts Grundsätzlich kann man sagen dass das Auf sichtsrecht die Interessen der Versicherungsnehmer im jewei ligen Land zu berücksichtigen hat in einem gewissen Rahmen auch die Belange der Versicherungswirtschaft Es fällt aber auf dass in der Praxis letztere im Vordergrund zu stehen scheinen Dabei handelt es sich häufig um rein wirtschaftlich motivierten Protektionismus Sicher ist jedoch eins Es gibt Länder die verbieten und stellen es zum Teil sogar unter Strafe Risiken aus dem Ausland zu ver sichern An erster Stelle seien hier die BRIC Staaten Brasilien Russland China Indien genannt aber auch viele andere in Europa etwa die Schweiz So ist es durchaus möglich dass der Verantwortliche im Ausland nur aufgrund einer fehlerhaften Versicherungskonzeption wegen aufsichtsrechtlicher Verstöße strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird Auch ein ver meintlicher Nebenkriegsschauplatz wie das Thema Versicherun gen birgt also immenses Haftungspotential Für alle beschriebe nen Problematiken gibt es rechtssichere Lösungen Im Zweifel empfiehlt es sich einen versierten Industrieversicherungsmakler mit internationaler Expertise einzuschalten Bei der Compliance ist jedoch auch ein anderer Aspekt wichtig Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Bezie hungen von Compliance Bestätigungen abhängig In der mo dernen Mediengesellschaft möchte niemand im Zusammenhang mit einem Skandal genannt werden Durch den Nachweis eines implementierten und gelebten Risikomanagements kann sich der mittelständische Unternehmer daher entscheidende Wett bewerbsvorteile sichern Gerade im internationalen Geschäfts verkehr hat dies hohe Bedeutung Viele Unternehmen machen heute ihre geschäftlichen Beziehungen von Compliance Bestätigungen abhängig Jesko Trahms Fachanwalt für Strafrecht Peters Rechtsanwälte Düsseldorf www peters legal com Johannes Berger Niederlassungsleiter Mitglied der Geschäftsleitung SÜDVERS GMBH NL Köln www suedvers de SERVICE 4544 Der Mittelstand 6 2012 Industrieversicherungen Risk Management Internationale Lösungen Vorsorge Credit Management Nationale und internationale Versicherungslösungen Risk Management und Finanz dienstleistungen Für Sie und Ihr Unternehmen Freiburg Leonberg Köln Chemnitz München Hamburg Wien Graz Klagenfurt Villach Bregenz Linz St Pölten Zagreb Ich berate Sie gern in einem persönlichen Gespräch Hauptsitz 79280 Au Am Altberg 1 3 Tel 49 761 4582 0 www suedvers de Rainer Schuler Niederlassungsleiter SÜDVERS GRUPPE Niederlassung Leonberg Tel 49 71 52 92 62 250 rainer schuler suedvers de Anzeige