Die Nutzung privater Smartphones Tab lets und Notebooks für die Arbeit häufig Bring Your Own Device BYOD genannt ist in Unternehmen zunehmend populär Arbeitnehmer können für Arbeit und Pri vates dieselben Geräte verwenden und Arbeitgeber profitieren vom großen Ein sparungspotenzial durch wegfallende IT Anschaffungen Diese Einsparungen können aber nur bei einer verbindlichen Einführung von BYOD erreicht werden Ist die Nutzung von Pri vatgeräten dem Arbeitnehmer lediglich freigestellt muss der Arbeitgeber trotz dem die erforderlichen Geräte vorhalten Wird der Einsatz von Privatgeräten vom Arbeitgeber vorgegeben sind mehrere Aspekte zu bedenken Zumindest sollte geregelt werden wie der Einsatz privater Geräte ausgeglichen wird und wer im Falle eines Verlustes oder bei Beschädi gung haftet Bei BYOD sind außerdem eine Vielzahl datenschutz und fernmelderechtlicher Probleme zu beachten Knackpunkt sind meist personenbezogene Daten etwa von Kunden des Arbeitgebers das priva te Adressbuch oder die privaten E Mails des Arbeitnehmers Kompliziert werden Lösungen welche das Administrieren von Geräten aus der Ferne oder im Fall des Verlusts von Geräten das Löschen von Da ten ermöglichen Hier hilft die Trennung der privaten von den betrieblichen Daten Spezifisch arbeitsrechtlich ist etwa das Thema Haftung Kommt es durch die Geräte zu Schäden bei Kunden oder beim Arbeitgeber selbst etwa wegen unsachgemäßer Nutzung oder Einsatz schädlicher Programme Jailbreak Spyware ist Folgendes zu beachten Arbeitnehmer haften bei betrieblicher Nutzung der Geräte wegen arbeits rechtlicher Prinzipien regelmäßig nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit Im Übrigen haftet der Arbeitgeber Es liegt folglich im Interesse des Arbeit gebers für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen Schwierigkeiten drohen überdies aus dem Bereich des Arbeitsschutzrechts Liest ein Arbeitnehmer auf dem Gerät das er ständig mit sich führt dienstliche E Mails kann dies die tägliche Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes verlän gern Damit ist eine Überschreitung der maximal erlaubten täglichen Arbeitszeit programmiert Dem Arbeitgeber drohen Bußgelder in schweren Fällen kann er sich sogar strafbar machen In mitbestimmten Unternehmen sind schließlich betriebsverfassungsrecht liche Pflichten zu beachten Bei der Einführung von BYOD und der Festle gung von Nutzungsregeln bestehen re gelmäßig Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats Zudem sind bereits im Vorfeld der Einführung Unterrichtungs und Beratungsrechte des Betriebsrats zu beachten Andererseits können einige datenschutzrechtlichen Probleme durch kluge Gestaltung von Betriebsvereinba rungen vermieden werden Thomas Hey Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht Dr Philipp Schäuble Rechtsanwalt www cliffordchance com Es liegt im Interesse des Arbeitgebers für Sicherheit bei Verwendung der Geräte zu sorgen Privat im Dienstgebrauch Was zu beachten ist wenn Mitarbeiter ihre eigenen Smartphones Tablets und Notebooks bei der Arbeit benutzen Fo to B ria n Ja ck so n F ot ol ia c om SERVICE 42 Der Mittelstand 6 2012