scheiden sich nur unwesentlich von den Informationen wie sie im Ladengeschäft verlangt werden Doch im Netz werden auch die kleinsten Fehler brisant denn sie sind blitzschnell recherchierbar und lückenlos dokumentierbar Konkurrenz beobachtung mit anschließender Ab mahnung ist ein Kinderspiel Es geht um klare Formulierungen Zu den Informationspflichten gehören zuallererst die AGB ein vollständiges Impressum die Angabe der Zahlungs arten Produktbeschreibungen korrekte Preisangaben Versandkosten sowie Lie ferzeitangaben Datenschutzerklärung aber auch branchenabhängige Angaben etwa gemäß Textilkennzeichnungsver ordnung oder Batteriegesetz Ein Dau erbrenner des deutschen Fernabgabe rechts ist die Widerspruchsbelehrung mit der das Rückgaberecht einhergeht Sie ist gleichsam die Diva unter den In formationspflichten da sie wesentlich zum Verbraucherschutz beiträgt Dies ist durchaus im Interesse der Anbieter Ohne das Recht Artikel innerhalb von zwei Wochen zurückzusenden erzielte der Onlinehandel gewiss nicht seinen Umsatz Eben weil diese Information so zentral ist muss sie eindeutig formuliert werden Doch was eindeutig heißt ist selbst dem Gesetzgeber nicht ganz klar 2004 veröffentlichte das Justizministe rium eine Musterwiderrufsbelehrung die alle Onlinehändler vertrauensvoll verwendet haben um sie dann von sich aus wieder als zu unpräzise nicht ver wendungsfähig und damit abmahnfähig zurückzuziehen und mehrfach zu über arbeiten Jüngstes Beispiel Seit August dieses Jahres gilt die Button Lösung die vor schreibt all jene obligatorischen Infor mationen in übersichtlicher Form auf der Bestellübersichtsseite vor den Kaufab schluss zu verlegen Die juristisch korrek te Auslegung der Button Lösung grenzt indes an die Exegese von Bibeltexten Was sind denn wesentliche Merkmale einer Ware Was heißt übersichtlich Passen all die Produktdetails Versandin formationen und Widerrufsbelehrungen nicht mehr auf eine Bildschirmseite muss der Kunde scrollen Ist das unübersicht lich und mithin ein Rechtsverstoß Neben dem Händler gerät jetzt auch der Web designer ins Schwitzen Es wird noch eine Weile dauern bis hier Rechtssicher heit herrscht Inzwischen muss man die Rechtsprechung intensiv verfolgen rät Arlt Amazon eBay Co mitgehangen mitgefangen Da nimmt es nicht Wunder dass vor allem kleinere Anbieter vom eigenen Shop Ab stand nehmen und über große Plattformen wie Amazon eBay oder Hood verkaufen Diese Internetriesen können für kleine Einzelhändler durchaus ein Segen sein Da Kunden in der Regel nach dem Pro dukt selten nach Hersteller und schon gar nicht nach dem Händler suchen werden Produkte eher auf großen Plattformen ge funden Doch ein großer Partner an der Seite bietet keine juristische Geborgen heit im Gegenteil Amazon und andere kommen zwar den Informationspflichten nach folgen aber ihrer eigenen Rechts auslegung Gleichwohl ist es der Händler der bei und nach Vertragsabschluss haf tet Auch nur eine falsche Formulierung in den AGB des Vertriebspartners und missliebige Konkurrenten können den Händler für etwas abmahnen das er gar nicht zu verantworten hat Einzelhändler auf großen Plattformen sind eine Art Ver suchskaninchen Eben weil die Rechtslage unklar ist bestehen eBay Hood und Ama zon erst mal auf ihrer Rechtsmeinung und hangeln sich notfalls von Landgericht zu Bundesgericht um so letztinstanzliche Rechtssicherheit zu erlangen Das ist ihr gutes Recht geht aber auf Kosten der kleinen Einzelhändler denn die so die Meinung der Richter müssen ja nicht Drit tanbieter wie Amazon nutzen Ein Dauerbrenner des deutschen Fernabgaberechts ist die Widerspruchs belehrung mit der das Rückgaberecht einhergeht Fo to M ax im o Sa nz Fo to lia c om SERVICE 3534 Der Mittelstand 6 2012