die den gegenständlichen Sachverhalt zuverlässig aufarbeiten können Durch Bildung eines entscheidungskompetenten Kri senteams können dann kurzfristige Maßnahmen erörtert und beschlossen werden Die ersten Tage nach Veröffentlichung der Berichterstattung sind besonders kritisch deshalb darf bei der Koordination keine Zeit verloren werden Hier werden zumeist die Weichen für eine er folgreiche Krisenbewältigung gestellt denn erfahrungsgemäß verbreiten sich Meldungen in den ersten Tagen nach Erstmeldung am schnellsten Auch gerichtliche Eilanträge können nur innerhalb weniger Wochen nach der Erstmeldung zum Erfolg führen Später kommt nur noch das deutlich zeitaufwändigere Klageverfahren in Betracht Unternehmen die versuchen solche Situationen aus zusitzen werden fast immer schlechte Erfahrungen machen und sich im Nachhinein wünschen gleich Expertenrat geholt zu haben Erstmeldung angreifen Reagiert das Unternehmen auf angreifbare Berichterstattung ins besondere auf die Erstmeldung nicht sofort kann sich das dadurch erzeugte negative Bild in der Öffentlichkeit festsetzen Nicht nur wird sich die Meldung in anderen Medien wiederholen und den Ersteller der Erstmeldung unter Umständen zu Fortsetzungen ani mieren wenn sie entsprechendes Interesse weckt dank Google und Co bleibt sie auch im öffentlichen Gedächtnis hängen Unter lassungserklärungen oder gerichtliche Verbote gegen den Erstmit teiler wirken sich auch vorteilhaft beim späteren Aufräumen des Internet aus Folgemeldungen welche die angreifbare Erstmeldung als Referenz benennen und die oft nicht auf eigenen Recherchen beruhen werden bei Aufforderung durch den Betroffenen mit Nachweis eines erfolgreichen Vorgehens gegen den Erstmitteiler zumeist freiwillig gelöscht Löschung von Beiträgen Zunächst wird sich der Betroffene an den Verbreiter einer bean standeten Meldung wenden um die Löschung und Unterlassung einer künftigen Verbreitung zu verlangen Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massenverbreitung in der Regel nicht das Mittel der Wahl Wird das vom Verbreiter verweigert ist gerichtliche Hilfe erforderlich Im Idealfall liegen zwischen der beanstandeten Erstmeldung und einem gerichtlichen Verbot im Eil verfahren maximal 48 Stunden wenn Anwälte schnell arbeiten und die richtigen Gerichte auswählen Meist sehr zeitaufwändig aber unerlässlich ist es dann systematisch die Folgeberichte einzusam meln um die Meldung aus der Öffentlichkeit so weit wie möglich zu entfernen Hierbei kann es unter Effizienzgesichtspunkten sinnvoll sein auf kostenpflichtige Abmahnungen zugunsten von reinen Löschungsanfragen zu verzichten um den Folgeverbreitern die Entscheidung für eine Löschung zu erleichtern Dr Oliver Scherenberg Mitglied im IBWF Rechtsanwalt für Reputationsmanagement und Krisenkommunikation Presse und Medienrecht Kanzlei PREU BOHLIG PARTNER Hamburg www preubohlig de Gegendarstellungen sind im digitalen Zeitalter der Massen verbreitung in der Regel nicht das Mittel der Wahl IBWF 3130 Der Mittelstand 6 2012