"Der Mittelstand." 5|2012 Seite 8

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Inhalt

Wie der Gesetzgeber die Anerkennung erleichtert hat Ausländische Berufs qualifikationen lindern Fachkräftemangel Mit dem Anerkennungsgesetz des Bundes sind ab dem 1 April 2012 die Strukturen und Verfahren zur Bewertung ausländi scher Berufsqualifikationen weiter geöffnet vereinfacht und verbessert worden Ziel ist es das vorhandene Qualifikationspotenzial besser zu nutzen qualifikationsadäquate Beschäftigung zu erreichen die Integration in der Arbeitswelt zu fördern Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen Damit erhalten alle Personen einen Rechtsanspruch auf Überprü fung der Gleichwertigkeit der beruflichen Auslandsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss Das schafft für Fachkräfte Arbeitgeber und Betriebe nachvoll ziehbare verlässliche und vereinfachte Grundlagen zur Bewer tung der Auslandqualifikationen Dadurch werden im Ausland er worbene Berufsausbildungen in Deutschland besser gewürdigt Dies ist ein Meilenstein zur Integration in die Erwerbstätigkeit und die Gesellschaft und ein wichtiger Beitrag zur Gewinnung von Fachkräften Das Gesetz gilt für rund 450 Berufe für die der Abschluss auf Bundesebene geregelt ist Hierunter fallen zum Beispiel Ärzte Krankenpflegepersonal Handwerksmeister und alle Abschlüsse der 350 deutschen Ausbildungsberufe im dualen System Länder am Ball Jetzt sind die Länder gefordert Zum einen muss der Vollzug des Bundesgesetzes durch die Bundesländer möglichst einheitlich er folgen Gleichzeitig sollten die Anerkennungsverfahren einfach und unbürokratisch laufen und die Gebühren für die Verfahren dürfen nicht so hoch sein dass Antragsteller abgeschreckt werden Zum anderen sind die Länder am Zug die Berufe in ihrem Zustän digkeitsbereich Lehrer Erzieher Ingenieure ebenfalls anzupas sen Eine entsprechende Musterregelung der Länder liegt mit Ab weichungen in den einzelnen Berufen vor Als erstes Bundesland hat Hamburg ein eigenes Anerkennungsgesetz vorgelegt Das Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikatio nen ist am 1 August 2012 in Kraft getreten Nordrhein Westfalen hat einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt Begleitend zum Anerkennungsgesetz fördert die Bundesre gierung Informations und Beratungsangebote die von Aner kennungsinteressierten und auch Betrieben genutzt werden können um sich über die neue Rechtslage und die Verfahren zu informieren Die Maßnahmen umfassen ein Internetportal www anerkennung in deutschland de und eine bundesweite Telefonhotline Tel 49 30 1815 1111 Im Rahmen des Förderprogramms Integration durch Qualifizie rung IQ www netzwerk iq de das gemeinsam von BMAS BMBF und der Bundesagentur für Arbeit getragen wird werden darüber hinaus regionale Anlauf und Beratungsstellen finanziert die Informationen zum Gesetz und den Verfahren vorhalten und Anerkennungsinteressierte an die zuständigen Stellen verweisen Dr Dagmar Beer Kern Referatsleiterin Bundes ministerium für Arbeit und Soziales www bmas de Fo to c on tra st w er ks ta tt F ot ol ia c om Politik Der Mittelstand 5 20128


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