"Der Mittelstand." 5|2012 Seite 55

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Mit diesen Neuregelungen werden nicht nur politisch wichtige Ziele erreicht auch die Wirtschaft kann von ihnen profitieren Marcel Pelzer Director Corporate Government Affairs ManpowerGroup Deutsch land www manpower de Dieses Ziel der langfristigen Übernahme haben IG Metall und der Arbeitgeberver band der Metall und Elektroindustrie Ende Mai 2012 in einem Tarifabschluss neu for muliert Die Mitgliedsunternehmen prüfen spätestens nach achtzehn Monaten unun terbrochenen Einsatzes eines Zeitarbeit nehmers ob eine Übernahme möglich ist und sprechen spätestens nach 24 Monaten ein Übernahmeangebot aus Darüber hinaus haben IG Metall und die Zeitarbeitsverbände BAP und iGZ Bran chenzuschläge vereinbart mit denen ein etwaiges Entgeltgefälle zwischen der Stammbelegschaft eines Unternehmens und dort eingesetzten Zeitarbeitern an geglichen werden soll Diese Neuerungen greifen ab 1 November 2012 Die Höhe der Zuschläge ist dabei in einem Stufenmodell geregelt und kann bis zu fünfzig Prozent des Grundentgelts betragen Eine Deckelung führt dazu dass Entgelterhöhungen durch die Branchenzuschläge nicht zu einem Mehrverdienst der Zeitarbeitnehmer ge genüber der Stammbelegschaft führen Als Grenze wurde ein vergleichendes Entgelt in Höhe von neunzig Prozent festgelegt Die ser Unterschied von zehn Prozentpunkten wird als Eingliederungsabschlag begrün det Auf Gehälter von hochqualifizierten Spezialisten werden die Branchenzuschlä ge jedoch kaum Auswirkungen haben da diese Zeitarbeitnehmer in der Regel heute schon übertariflich bezahlt werden Diese Vereinbarung ist ein großer Schritt in Richtung Equal Pay und setzt nicht nur europäische Vorgaben um sondern kommt auch den Forderungen von Bun desarbeitsministerin Ursula von der Leyen nach Lohn und Gehaltsgleichheit nach Gleichzeitig verhindern die mit der IG Metall vereinbarten Branchenzuschläge dass die schwarzen Schafe der Branche Zeitarbeit als Mittel zum Lohndumping missbrauchen Daher hat sich der Verein barung inzwischen auch die IG Bergbau Chemie und Energie angeschlossen Für die Chemieindustrie gelten ebenfalls ab dem 1 November Zuschläge von bis zu fünfzig Prozent Am 1 Januar 2013 folgt darüber hinaus die Kautschuk und Kunst stoff verarbeitende Industrie mit einem Stufenmodell das Zuschläge von bis zu 16 bzw 25 Prozent vorsieht Die Eisenbahn und Verkehrsgewerkschaft EVG hat mit den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit Branchenzuschläge vereinbart die am 1 April 2013 in Kraft treten werden Dar über hinaus laufen derzeit Gespräche mit den Gewerkschaften NGG und Verdi Mit diesen Neuregelungen werden nicht nur politisch wichtige Ziele erreicht auch die Wirtschaft kann von ihnen profitieren Denn mit Equal Pay wird sichergestellt dass die Zeitarbeit für Arbeitnehmer noch interessanter wird und Personaldienst leister Unternehmen auch angesichts des Fachkräftemangels immer dann unterstüt zen können wenn konjunkturelle Schwan kungen durch einen flexiblen Arbeitsmarkt kompensiert werden müssen Fo to v eg e F ot ol ia c om Worüber Ihr Personaldienstleister verfügen sollte eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung ein rechtssicheres Tarifwerk als Grundlage der Tätigkeit Aus und Weiterbildungsmöglichkeiten für seine Mitarbeiter breites Spektrum an Personaldienstleistungen branchenspezifische Beratungskompetenz Die Neuregelungen im Überblick Die Einführung der Branchenzuschläge in Metall und Elektroindustrie IG Metall sowie Chemieindustrie IG BCE erfolgt zum 1 November 2012 In der Kautschuk und Kunststoff verarbeitenden Industrie IG BCE treten Branchenzuschläge am 1 Januar 2013 in Kraft Für Eisenbahn Unternehmen EVG gelten Branchenzuschläge ab dem 1 April 2013 Die Höhe der Zuschläge ist für diese Branchen jeweils in einem Stufenmodell bezogen auf die Einsatzdauer geregelt Die Zuschläge können je nach Einsatzdauer bis zu 50 Prozent des Grund entgelts des Zeitarbeit Tarifvertrags BZA DGB Tarifvertrag bzw iGZ DGB Tarifvertrag betragen Für Unternehmen die auf freiwilliger Basis bereits Equal Pay umgesetzt haben haben die Branchenzuschläge keine Auswirkungen Das Handwerk ist von der Regelung ausgenommen weil in diesem Bereich teilweise bereits Mindestlöhne über das Entsendegesetz geregelt sind SERVICE 55Der Mittelstand 5 201254


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