Die meisten Mitarbeiter eines Unterneh mens sind inzwischen Mitglieder in ei nem oder mehreren sozialen Netzwerken wie Facebook Twitter oder XING Was sie auf ihren privaten Nutzerprofilen über ihren Arbeitgeber preisgeben bleibt oft unkontrolliert und kann zu Imageschä den für das Unternehmen führen Es stellt sich einem Unternehmen also die Frage welche Äußerungen der Mitarbeiter es zu dulden hat und welche rechtlichen Konsequenzen sich ergeben wenn Mit arbeiter unberechtigte Äußerungen in sozialen Netzwerken veröffentlichen Verbindliche Verhaltensrichtlinien Wenn Richtlinien über den Umgang mit sozialen Medien für die Mitarbeiter ver bindlich sein sollen ist in den jeweiligen Arbeitsverträgen eine eigene Regelung hierüber zu treffen Zu beachten ist dass bei der Einführung solcher Verhaltens richtlinien der Betriebsrat ein Mitbe stimmungsrecht gem 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG hat Wenn also ein Betriebsrat vorhanden ist muss der Arbeitgeber diesen hinzuziehen und dort eine Zu stimmung einholen Wenn der Betriebs rat einverstanden ist kann auch eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden welche dann für sämtliche Mit arbeiter des Betriebes verbindlich ist In diesem Falle wäre die Regelung in den einzelnen Arbeitsverträgen mit den je weiligen Mitarbeitern nicht erforderlich Wenn die Richtlinien für Mitarbeiter ver bindlich sind und ein Mitarbeiter dennoch dagegen verstößt hat der Arbeitgeber Ansprüche auf Unterlassung Beseiti gung Entfernung aus dem betreffenden sozialen Netzwerk und Schadenersatz Zudem ist der Arbeitgeber bei solchen Verstößen berechtigt diesen Mitarbeiter abzumahnen und bei weiteren Verstößen verhaltensbedingt zu kündigen Ansprüche nach Verstößen Wenn die Richtlinien bloße Empfehlungen sind und für die Mitarbeiter nicht ver bindlich sein sollen kann der Arbeitgeber gleichwohl in folgenden Fällen Ansprü che gegen den betreffenden Mitarbeiter durchsetzen 1 Veröffentlichung von Geschäfts und oder Betriebsgeheimnissen Selbstverständlich ist es einem Mitarbei ter untersagt in einem sozialen Netzwerk Geschäfts und oder Betriebsgeheim nisse zu veröffentlichen Geschäftsge heimnisse sind alle geheimen Daten eines Unternehmens die sich auf dessen Zu stand und sein Marktverhalten beziehen beispielsweise Bilanzen Mitarbeiter Werbemethoden und allgemeine Markt daten Betriebsgeheimnisse sind alle technischen Daten eines Unternehmens wie Konstruktionszeichnungen Herstel lungsverfahren und Fertigungsmetho den Bei Verstößen hiergegen dürfte der Arbeitgeber im Einzelfall sogar berechtigt sein das Arbeitsverhältnis ohne Abmah nung fristlos zu kündigen Jedenfalls ist aber eine Abmahnung und ggf dann bei weiteren Verstößen eine verhaltensbe dingte Kündigung möglich Überdies hat auch in diesen Fällen der Arbeitgeber einen Anspruch auf Unterlassung Be seitigung und Schadenersatz 2 Verbreitung unwahrer Tatsachen behauptungen Wenn der Mitarbeiter in sozialen Netz werken unwahre Behauptungen über den Arbeitgeber verbreitet so kann der Arbeitgeber hiergegen vorgehen und die Ansprüche auf Unterlassung Be seitigung und Schadenersatz geltend machen Auch dann ist nach entspre chender Abmahnung eine verhaltensbe dingte Kündigung des Arbeitsverhältnis ses möglich Bei gravierenden unwahren Behauptungen zum Beispiel Die Firma XY steht vor der Insolvenz ist auch eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhält nisses aus wichtigem Grund möglich wenn diese Behauptung nicht stimmt Diese Ansprüche bestehen nur bei un wahren Tatsachenbehauptungen nicht bei Meinungsäußerungen Werturteile Der Mitarbeiter kann sich auf das Grund recht der Meinungsfreiheit gemäß Artikel 5 des Grundgesetzes berufen und kann folglich seine Meinung über die Firma Social Media Guidelines Fo to j es us sa nz Fo to lia c om r ec ht s t at y F ot ol ia c om l in ks Was Mitarbeiter im Internet kommunizieren dürfen und was nicht IBWF 28 Der Mittelstand 5 2012