Der Mittelstand. 5|2014 Seite 16

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Inhalt

Schäubles frohe Botschaft Der Weg in die Verschuldung wird nur scheinbar gebremst Die Meldung des Statistischen Bundesamtes wonach die öffent lichen Schul den in Deutsch land im Jahr 2013 erstmals seit 1950 gesunken sind erscheint auf den ersten Blick positiv Die Hoffnung vieler Unternehmer dass durch den Beschluss der Bundesregierung im Jahr 2009 der fortgesetzten Verschuldung des Bundes mit der Schuldenbremse ein Ende bereitet wurde ist jedoch verfrüht Auch die vollmundige Behaup tung der Politik diese sei grundgesetzlich abge sichert ist nur die halbe Wahrheit Tatsächlich darf der Bund mit Beginn des kommenden Jah res immer noch 0 35 Prozent des Bruttoinland sprodukts als neue Schulden aufnehmen Damit handelt es sich bei der Schuldenbremse streng genommen um eine Defizitbremse die lediglich das Anwachsen der Schulden begrenzt nicht je doch die Verschuldung selbst Warum Schuldenbremse Vor der globalen Finanz und Wirtschaftskrise beliefen sich die gesamtstaatlichen Schulden in Deutschland auf 65 9 Prozent des Bruttoinlands produkts Diese Schuldenstandsquote zog bis 2010 auf über 83 Prozent an Ebenso kontinu ierlich stiegen die Belastungen der öffentlichen Kassen durch den Schuldendienst In der Folge nahm der Spielraum für investive Ausgaben ab was vor allem die mittelständische Wirtschaft traf Die Verschuldung von Bund Ländern Ge meinden und Sozialversicherungen liegt aktuell bei über zwei Billionen Euro mit einem Anteil des Bundes von zwei Dritteln Dieser Entwicklung soll die Schuldenbremse nach dem Willen der Politik einen Riegel vorschieben Verschuldungsregel schränkt Länder und Gemeinden ein Mit der gesetzgeberischen Umsetzung der Fö deralismusreform II ist eine Verschuldungsregel mit Verfassungsrang in Kraft getreten Sie soll sicherstellen dass die öffentlichen Haushalte nach dem Ende des größten Wirtschaftsein bruchs seit Bestehen der Bundesrepublik wie der zügig auf den Konsolidierungspfad zurück kehren Bund und Länder bekamen hinreichend lange Übergangsfristen um ihre Budgets dem neuen Grundsatz des Haushaltsausgleichs ohne Kreditaufnahme anzupassen Jedoch nur Länder und Gemeinden dürfen ab 2020 keine Schulden mehr machen Niedrige Zinsen und sprudelnde Steuereinnahmen helfen den Ländern dabei ihre Haushalte zu sanieren Von den sechzehn Bun desländern müssen nur noch sechs in den kom menden Jahren Ausgaben streichen um bis zum Jahr 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse zu erfüllen Sachsen und Bayern sind praktisch schuldenfrei Ausnahmeregelung für den Bund Die vom Bundestag beschlossene Regelung ist so flexibel dass für außergewöhnliche Situationen eine Kreditfinanzierung des Bundes weiter mög lich ist So soll der strukturelle Verschuldungs spielraum Maßnahmen ermöglichen die der Stärkung nachhaltigen Wachstums dienen Dazu zählen nicht nur Investitionen im herkömmlichen Sinne sondern auch Investitionen für Bildung Forschung und Entwicklung Um die staatliche Handlungsfähigkeit in Ausnahmesituationen sicherzustellen hat der Gesetzgeber eine Aus nahmeklausel integriert Diese erlaubt es bei Na Fo to M S ch up pi ch Fo to lia c om 16 POLITIK Der Mittelstand 5 2014


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