Der Mittelstand. 3|2013 Seite 64

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Die BVMW IBWF Rechts hotline erreichen Sie Mo und Mi 10 00 15 00 Uhr Do 10 00 17 00 Uhr Tel 030 533206 63 Fax 030 533206 50 rechtshotline bvmw de Fo to A am on Fo to lia c om Dr Benjamin Weiler Rechtsanwalt Mitglied im IBWF www zl legal de Dr Lorenz S Mitterer Rechtsanwalt www zl legal de Urlaubsanspruch verfällt auch im Krankheitsfall Spätestens 15 Monate nach Ablauf des Ur laubsjahres entfällt der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers Dies ist auch dann der Fall wenn dieser während des ge samten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt war oder das Arbeitsverhältnis währenddessen geruht hat Ein Anspruch des Arbeitnehmers auf be zahlten Jahresurlaub besteht grundsätz lich auch dann wenn dieser während des gesamten Urlaubsjahres arbeitsunfähig erkrankt war oder das Arbeitsverhältnis wegen Bezuges einer Erwerbsminde rungsrente geruht hat Das Bundesarbeits gericht BAG entschied mit Urteil vom 7 08 2012 Aktenzeichen 9 AZR 353 10 unter Verweis auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH dass Urlaubsansprüche jedenfalls 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfallen Nach Ablauf dieses Zeitraums scheidet folglich auch eine Abgeltung aus In seiner KHS Schulte Entscheidung November 2011 hatte der EuGH den Verfall von Ur laubsansprüchen 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres als grundsätzlich zu lässig angesehen Sachverhalt Dem Urteil des BAG lag folgender Sach verhalt zugrunde Eine schwerbehinderte Arbeitnehmerin war vom 1 Juli 2001 bis zum 31 März 2009 in einer Rehabilitati onsklinik angestellt Im Laufe des Jahres 2004 erkrankte sie jedoch und bezog ab dem 20 Dezember 2004 eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung Die Ar beitnehmerin nahm ihre Tätigkeit bis zum Ende ihres Arbeitsverhältnisses am 31 März 2009 nicht mehr auf Nach den ein schlägigen tarifvertraglichen Regelungen ruhte das Arbeitsverhältniss während die ser Zeit Die Arbeitnehmerin verklagte die Rehabilitationsklinik auf Zahlung einer Ur laubsabgeltung für die nicht genommenen Urlaubstage aus den Jahren 2005 bis 2009 Verfall des Urlaubsanspruchs Das BAG sprach der Arbeitnehmerin le diglich einen Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs und Zusatzurlaubs aus den Jahren 2008 und 2009 zu Zwar seien so das Gericht Abgel tungsansprüche auch für den Zeitraum vor 2008 entstanden Diese Ansprüche sei en jedoch erloschen Auch bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern verfallen offene Urlaubsansprüche aus Sicht des Europarechts spätestens 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres SERVICE 64 Der Mittelstand 3 2013


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