Sind die von mir produzierten Güter ex portkontrolliert Mit wem darf ich über haupt Geschäfte machen Diese Fragen müssen sich Exporteure stellen insbe sondere im Bereich innovativer tech nisch anspruchsvoller Produkte um nicht unwissentlich gegen außenwirtschafts rechtliche Gesetze zu verstoßen Exportkontrolle bezieht sich nicht nur auf Rüstungsgüter Der Anwendungsbereich ist sehr viel weiter und erfasst eine Viel zahl von Gütern die auf der Ausfuhrliste beschrieben werden wie Ventile Filter Dichtungen Frequenzumwandler Senso ren oder Halbleiter Zudem unterliegt nicht nur das in der Ausfuhrliste genannte Endprodukt der Kontrolle sondern es kann auch ein nicht gelistetes Produkt in den Bereich der Be schränkungen fallen Voraussetzung dazu ist dass in diesem Produkt ein Bauteil ver wendet wurde welches auf der Ausfuhr liste steht Das kann so etwas scheinbar Harmloses wie ein Ventil mit bestimm ten Eigenschaften sein Der Hersteller muss also nicht nur sein Endprodukt im Hinblick auf exportkontrollrechtliche Be schränkungen überprüfen sondern auch die Bauteile aus denen dieses besteht Dies kann insbesondere dann besonders komplex werden wenn der Hersteller sich zahlreiche Komponenten zuliefern lässt Darum muss jeder Unternehmer wissen ob seine Produkte einschließlich ihrer Bauteile von der Ausfuhrliste erfasst sind Andernfalls riskiert er hohe Geldbußen bis zu Haftstrafen Die zweite Frage mit wem ich überhaupt Geschäfte machen darf ist vielleicht von noch größerer Bedeutung Denn diese Frage trifft jedes Unternehmen unab hängig davon ob die hergestellten Gü ter exportkontrollrechtlich überwacht werden und sogar ob das Unternehmen überhaupt exportiert Die entsprechenden europäischen Bestimmungen verbieten im Ergebnis jeglichen geschäftlichen Kontakt zu Personen und Unternehmen die auf sogenannten schwarzen Listen geführt werden Auf diesen finden sich auch eu ropäische Adressen Die Zahl der verbotenen Geschäftskon takte vervielfacht sich noch dadurch dass auch mittelbare Kontakte verboten sind Selbst wenn der Geschäftspartner nicht auf der schwarzen Liste geführt wird ist ein Geschäft dann verboten wenn die Muttergesellschaft des Partners gelistet ist Die Strafen im Fall von Verstößen sind erheblich Daher ist jedem Unternehmen anzuraten ein Überwachungssystem zu etablieren das gelistete Personen erkennt und vor verbotenen geschäftlichen Kon takten schützt Ventile Dichtungen und schwarze Listen Nicht nur Rüstungsgüter unterliegen Handelsbeschränkungen Fo to t ho m as le rc hp ho to Fo to lia c om Stephan Müller Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei Oppenhoff Partner Köln www oppenhoff eu SERVICE 44 Der Mittelstand 3 2013