27 Gut zu wissen Wer schlägt der geht Seit Inkrafttreten des Gewaltschutzgeset zes 2002 hat die Polizei die Möglichkeitder Wegweisung Das heißt sie kann denTäter vorübergehend aus der Wohnungverweisen und ihm verbieten diese inner halb der nächsten Tage wieder zu betre ten Das gilt auch dann wenn der TäterMieter bzw Eigentümer der Wohnung ist Um einen weiteren längerfristigen Schutzfür die Betroffenen zu erlangen kann dieBetroffene per Gericht eine einstweiligeVerfügung beantragen Danach wird ihrdie Wohnung für einen längeren Zeitraumzugewiesen der Täter darf sie nicht mehrbetreten Außerdem kann dem Täter mittels Schutz anordnung jede Kontaktaufnahme perTelefon oder SMS vor der Arbeitsstelle dem Kindergarten der Schule und in derNähe der Wohnung verboten werden Bei Missachtung der Anordnungenkann die Polizei den Täter in Gewahr sam bei gefährlicher Körperverlet zung auch vorläufig festnehmen Die Anträge kann die Betroffene möglichstinnerhalb von drei Tagen nach der Gewalt tat auch ohne anwaltliche Vertretungschriftlich beim Familiengericht einrei chen Es ist auch möglich dass sie sie aufder Rechtsantragsstelle des zuständigenFamiliengerichts persönlich zu Protokollgibt Häufig ergeht die Gewaltschutzverfü gung noch direkt am selben Tag BeiAntragstellung kann die Frauenberatungs stelle unterstützen Proaktive BeratungBei der Antragsstellung nach dem Gewalt schutzgesetz oder zur Klärung des weite ren Hilfebedarfs nach dem Polizeieinsatzkann das Opfer Unterstützung von einerFachberatungsstelle erhalten Ist dies vonder Frau gewünscht leitet die Polizei ihreKontaktdaten an eine örtliche Beratungs stelle gegen häusliche Gewalt weiter Diese nimmt zeitnah und meist telefo nisch den Kontakt mit ihr auf

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