14 Sprechen Sie das Thema offen an Tauschen Sie sich mitanderen Personen ausSollten Sie einen Verdacht auf häuslicheGewalt haben finden Sie Verbündete mit denen Sie die Gewaltsituation gemein sam angehen können Fragen Sie in derNachbarschaft im Freundeskreis Famili enangehörige oder Kolleginnen und Kolle gen nach deren Eindruck Sollten Sie denVerdacht in Ihrem Arbeitsumfeld haben wenden Sie sich gegebenenfalls an die Lei tung den Betriebsrat oder die Gleichstel lungsbeauftragten Eigene Empfindungen Unsicherheitenund Ängste können auch bei Beratungs stellen oder beim Jugendamt thematisiertwerden telefonisch schriftlich oder per sönlich und vollkommen anonym Sprechen Sie die Betroffeneauf Ihren Vermutung anHaben Sie einen Verdacht sprechen Siedie Frau in einer unverfänglichen Situa tion darauf an oder laden Sie sie zum Kaf fee ein Zeigen Sie Offenheit undsignalisieren Sie Ihre Bereitschaft zuzuhö ren Wenn Sie unsicher sind sprechen Sieauch das ruhig an Wenn Sie den Eindruck haben fragen Siedie Frau ob sie unmittelbar gefährdet istund bieten Sie ihr gegebenenfalls Schutz an Als VorgesetzteR können Sie das Themaim Rahmen eines Personalgesprächs an sprechen und Ihre Unterstützung deutlichmachen Machen Sie das Themahäusliche Gewalt zu einemGesprächsthemaAls MitarbeiterIn einer Behörde als Vorge setzteR oder als behandelnder Arzt bzw be handelnde Ärztin fragen Sie in Ihren Erst Gesprächen routinemäßig aber behut sam nach eventuellen Gewalterfahrungen Lenken Sie ein Gespräch ganz allgemeinauf das Thema häusliche Gewalt und ma chen Sie Ihren Standpunkt deutlich Odererzählen Sie von einem Artikel den Sieneulich über das Thema gelesen haben Fühlen Sie sich als ArbeitgeberIn dem Thema verpflichtetSchaffen Sie als ArbeitgeberIn am Arbeits platz eine erhöhte Aufmerksamkeit undSensibilität für das Thema häusliche Ge walt und ermutigen Sie die Beschäftigten häusliche Gewalt anzusprechen Sorgen Sie für effektive Strukturen zur Ge waltprävention im Betrieb Sehen Sie prak tische Schritte vor die einerseits die Opferhäuslicher Gewalt unterstützen und ande rerseits eventuell auch gegen Täter vorge hen Halten Sie die Schritte schriftlich ineiner betrieblichen Selbstverpflichtung fest
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