16 17 Die Bundesrepublik Deutschland hat 1979 den Antarktisvertrag unterzeichnet und gehört seit 1981 zum Kreis der Konsultativmitglieder Dieser Status der insbesondere durch das Mitspracherecht bei der Weiterentwicklung des Antarktis Vertragssystems gekennzeichnet ist ist nur so lange gesichert wie die betreffende Vertragspartei ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaft liche Forschungsarbeiten beweist Bereits mit den ersten Expeditionen der BGR GANOVEX I und Rossmeer Seismik im Beitrittsjahr 1979 wurde ein Beitrag zu den deutschen geowissenschaftlichen Forschungsarbeiten geleistet Diese Aktivitäten trugen zwei Jahre später erheblich zum Erreichen des Konsultativstatus für die Bundesrepublik Deutschland bei Zum Programm Polarforschung der Bundesregierung leistet die BGR seither neben dem unter der Fachaufsicht des BMBF stehenden Alfred Wegener Instituts für Polar und Meeresforschung AWI Bremerhaven und in enger Abstimmung mit diesem einen wichtigen Beitrag Es existiert eine Auf gabenteilung zwischen AWI und BGR bei der der BGR insbesondere die terrestrische geowissen schaftliche Komponente der Antarktisforschung zufällt Durch Nutzung der BGR Logistik konnten zahlreiche geowissenschaftliche Programme von univer sitären Gruppen die über das DFG Schwerpunktprogramm Antarktisforschung gefördert wurden überhaupt erst realisiert werden Durch diese Integration wurde einerseits das geowissenschaftliche Spektrum der BGR Expeditionen sehr erfolgreich erweitert andererseits war und ist diese Arbeits teilung sehr kosteneffektiv Die BGR wird von den Hochschulen als verlässlicher und langfristig zur Verfügung stehender Partner anerkannt Die arktische Region ist im Unterschied zur Antarktis kein völlig frei zugänglicher Forschungsraum sondern größtenteils nationales Hoheitsgebiet Deutschland ist seit 1925 Mitglied des Spitzbergen Vertrages von 1920 Zur Koordinierung von Forschungsaktivitäten wurde im August 1990 von den acht Arktis Anrainer staaten das International Arctic Science Committee IASC ins Leben gerufen IASC Mitglieder sind nationale Wissenschaftsorganisationen die Bundesrepublik Deutschland wird hierbei durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG vertreten Nicht Arktis Anrainerstaaten können somit über das Instrument qualifizierter wissenschaftlicher Arbeiten in diesen Gremien Einfluss auf umwelt und forschungspolitische Entscheidungen in der Arktis nehmen Die Bundesregierung sieht in ihrem Programm Polarforschung von 1996 vor dass zukünftig die Arktisforschung verstärkt gleichwertig zur Antarktisforschung gefördert werden soll Die Intensivierung der deutschen Forschungsaktivitäten in der Arktis ist mit der Umbildung der politischen Systeme in Osteuropa und der Öffnung der russischen Institutionen nach Westen zu sammengefallen Neben grundlegenden Untersuchungen zur Erforschung der arktischen Ozean becken haben Arbeiten über den geologischen Bau und die Entwicklung der zirkum arktischen Kontinente und ihrer Ränder einen hohen Stellenwert auch bezüglich ihres bisher noch ungeklärten Rohstoffpotenzials Sicherung des Konsultativstatus der Bundesrepublik Deutschland innerhalb des Antarktis Vertragssystems Stärkung des Mitspracherechts der Bundesrepublik Deutschland in der Arktis