47 Bestattungsvorsorge Nach einem plötzlichen Todesfall gibt es viele wichtige Entscheidungen die Ange hörige zusätzlich zu Trauerbewältigung und emotionaler Belastung treffen müssen Gut wenn manche Dinge schon vorher in Ruhe geregelt wurden Bestattungsverfügung Mithilfe der Bestattungsverfügung können Sie alle Wünsche für die eigene Bestattung im Voraus festlegen Sie kann auch eine Bankvollmacht für den Bestattungspflichti gen enthalten und kann ohne feste formale Vorschriften auch ohne Unterstützung eines Notars oder Bestatters erstellt werden Vorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung Ein Vorsorgevertrag mit einem Beerdi gungsinstitut legt Ihre individuellen Wün sche für die Bestattung im Voraus fest in dem ein Kostenvoranschlag enthalten und auch die Finanzierung darin geregelt wird Ebenfalls können die entsprechenden Be träge auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden um die Angehörigen finanziell zu entlasten Ebenso kann eine Sterbegeldver sicherung die Bestattungskosten abdecken Informationen und Beratung zur Bestat tungsvorsorge erhalten Sie bei Notaren Rechtsanwälten und Bestattern im Land ratsamt und beim Bundesverband Deutscher Bestatter e V Cecilienallee 5 40474 Düsseldorf 02 11 160 08 20 info bestatter de www bestatter de Testament Mit einem Testament wird sichergestellt dass bei der Aufteilung des Nachlasses nach den Wünschen des Verstorbenen verfahren wird Da das Testaments und Erbrecht jedoch viele Besonderheiten aufweist kann es durchaus sinnvoll sein sich von einem Notar beraten zu lassen Das von einem Notar abgefasste Testa ment ist gebührenpflichtig bietet jedoch den Vorteil einer notariellen Beratung und schließt später Zweifel über die Echtheit und den Inhalt aus Das Auffinden des Tes taments ist durch die Registrierung im Zen tralen Testamentsregister der Bundes notarkammer gesichert Ganz ohne Kosten können Sie auch ein ei genhändiges Testament aufsetzen das je doch handschriftlich verfasst und unter schrieben und klar und eindeutig formuliert sein muss Ist eine Hinterlegung beim Amts gericht gewünscht kostet dies 75 Euro zuzüglich 18 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten entweder in notarieller oder in eigenhändiger Form Dieses Testa ment gilt dann für den Tod eines jeden Ehegatten Weitere Informationen erhalten Sie hier www testamentregister de Kostenloses Servicetelefon 08 00 355 07 00 oder beim zuständigen Nachlassgericht für den Landkreis Weißenburg Gunzenhausen Amtsgericht Weißenburg Gunzenhausen Nachlassgericht Niederhofener Straße 7 91781 Weißenburg 0 91 41 996 0

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