Die höheren Spannungspegel in Bord netzen wie das 48 V Netz und das sog Hochvoltnetz bis 1000 V für die Elektro mobilität sind auf dem Vormarsch Frühere elektrische Komponenten Ver braucher waren etwas toleranter beim Thema Spannungspegel Sie haben bei Unterspannung einfach nicht funktio niert Problematischer waren da schon Überspannungen da ist dann mal eine Lampe durchgebrannt Aber heutige elek tronische Komponenten kommen bei Überspannung vielleicht in einen unde finierten Softwarezustand und verursa chen Fehlfunktionen Natürlich kostet ein PRAXISTIPP 11 Stand der Technik in Fahrzeugen sind heute zwei Hauptspannungspege das 12 V Bordnetz in PKWs und das 24 V Bordnetz in europäischen Nutzfahrzeugen Unter und Überspannungserkennung mit E T A Leistungsrelais HPR10 Mit Spannung an Bord Dietmar Koops Diplom Ingenieur Univ Produktmanager Transportation Die Lösung Intelligentes Leistungs relais HPR10 Quellen LV124 LV112 ZVEI VDA 24 V Bordnetz 0 V 0 V 8 V 8 V 16 V 16 V 18 V 18 V 32 V 32 V 36 V 36 V 58 V 12 V Bordnetz 0 V 0 V 9 V 9 V 11 V 11 V 14 3 V 14 3 V 16 V 16 V 20 V Negative Span nungen sind verboten Undefinierter Zustand Pegel mit eingeschränkten Funktionen Eingeschränkter Unterspannungs bereich Korrekter Span nungsbereich mit voller Funktio nalität Überspan nung mit eingeschränkter Funktion Extreme Über spannung nur im Fehlerfall z B Load Dump Steuergerät das durch eine Überspan nung zerstört wird außerdem bedeutend mehr als eine einfache Glühlampe Doch wir haben die Lösung Unser intel ligentes Leistungsrelais HPR10 ist in der Lage den Spannungspegel zu messen und sowohl bei Über als auch bei Unter spannungen das Bordnetz rechtzeitig abzusichern und die Lasten abzuschalten Es können sowohl die definierten Pegel aus den Normen Spezifikation s u pro grammiert als auch kundenspezifische Pegel als Grenzwerte festgelegt werden Alle diese Funktionen können komforta bel in unseren Online Konfigurator ausge wählt werden Spezifikation Unterspannungserkennung und Wiedereinschaltspannung 88 UB LOAD UON UOFF

Vorschau Current 2/2019 Seite 11
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