NEUE GESCHÄFTSORDNUNGEN GeschäftsordnunGen Noch mehr Transparenz und noch mehr Mitwirkungsmöglichkeiten brachten die neuen Geschäftsordnungen von Austrian Standards Sie sind seit 1 Jänner 2014 in Kraft und regeln die Entwicklung von ÖNORMEN und die Teilnahme an der europäischen und internationalen Normung sowie die Entwicklung von ONR Regelwerken Ein weiterer Fokus liegt auf der einfachen Lösung von Konflikten dazu wurde eine unabhängige Schlichtungsstelle eingerichtet In der Umsetzung haben sich die Neuerungen bereits als wesentliche Verbesserungen erwiesen Neue Möglichkeiten zur Mitwirkung Normen entstehen aus einem konkreten Bedarf aus der Praxis heraus und werden von Interessensgruppen die von der Norm oder ihren Auswirkungen berührt werden könnten gemeinsam entwickelt Interessierte können sich in allen Phasen der Normung einbringen und Anträge auf Gründung eines neuen Komi tees stellen oder Norm Projekte Norm Entwürfe aber auch geltende Normen kom mentieren bzw Verbesserungsvorschläge abgeben Darüber hinaus können Vorschläge für neue Projekte z B Neu erarbeitung oder Überarbeitung einer Norm online eingebracht werden Mehr Transparenz im Normungsprozess Mit den neuen Geschäftsordnungen wurde der Weg zu noch mehr Transparenz in der Entwicklung von Normen beschritten Das Normen Entwurf Portal auf der Website von Austrian Standards gibt bereits seit Längerem allen Interessierten die Möglichkeit Entwürfe für ÖNORMEN kostenfrei durchzusehen und zu kommentieren Im sogenannten National Work Programme sind auf der Website von Austrian Standards alle nationalen Normungsprojekte in ihrer jeweiligen Phase der Entwicklung aufgelistet Zudem wird seit dem letzten Jahr bei jedem Komitee angeführt welche Unterneh men bzw Organisationen darin vertreten sind und damit an der Normung teilnehmen Die provisorischen Businesspläne die bei einem Antrag auf Neugründung eines Komitees erstellt werden sind ebenso online verfügbar Neue Schlichtungsstelle nimmt Arbeit auf Eine wesentliche Neuerung der Geschäftsord nung war die Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien Schlichtungsstelle die bei Konflikten angerufen werden kann Sie entscheidet auf Antrag etwa bei Ablehnung oder Aufnahme eines Normungsantrags Ablehnung zur Aufnahme von Teilnehmenden Ablehnung der Berücksichtigung einer Stellungnahme oder Enthebung von Teilnehmenden Ziele der Überarbeitung waren die international anerkannten Grundsätze der Normung stärker zu betonen die Transparenz sowohl im Vorfeld der Normenentwicklung als auch bei der Normenerarbeitung zu erhöhen bewusst zu machen dass Personen die an der Normung teilnehmen dies im Interesse der Organisationen tun die sie dafür nominiert haben die Bestimmungen der Verordnung EU Nr 1025 2012 zur europäischen Nor mung umzusetzen den Status und die Rolle von ONR gegen über ÖNORMEN klarer abzugrenzen Webtipps www austrian standards at normen mitgestalten www austrian standards at schlichtungsstelle Kathrin Karner MA Die Betriebswirtin kümmert sich als Assistentin der Direktion um die Koordination mit Präsidium Präsidialrat und Vollversammlung 14 Geschäftsordnungen driven by Making sense
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