47 personenbezogener Daten der russischen Staatsangehörigen auf dem Territorium der Rus sischen Föderation ins Gesetz eingebracht und ein strengeres Verfahren der internationalen Übermittlung von Daten festgelegt wurden Demnach werden Online Shops die Informa tionen über die Besteller von Waren Leistungen sammeln um solche Waren zu liefern oder Leis tungen zu erbringen als Operatoren personen bezogener Daten betrachtet Betreiber von On line Shops müssen daher entsprechende Infor mationen z B eine Datenschutzerklarung auf der Internetseite veröffentlichen auf diese im Kontaktformular für den Seitenbesucher per Link verweisen und eine Genehmigung zur Bearbei tung personenbezogener Daten einholen WERBUNG ONLINE Internetmarketing ist ebenfalls ein wesentlicher Teil des E Commerce Heutzutage gibt es di verse Werbemöglichkeiten im Internet Gleich zeitig sind einige Einschränkungen durch die Gesetzgebung zu berücksichtigen So ist es z B erforderlich eine Genehmigung des Seitenbe suchers für den Versand von Werbemails einzu holen Dem Nutzer muss auch die Möglichkeit gewährt werden den Versand zu verweigern Die Liste der Anforderungen an die Werbung ist im Föderalen Gesetz Nr 38 Über die Wer bung vom 13 März 2006 enthalten Unter an derem muss die Werbung den gesetzlichen Anforderun gen über die Staatssprache entsprechen Da rin dürfen keine ausländischen Wörter und Redewendungen enthalten sein die zu ei ner Sinnentstellung führen können auslän dische Marken die auch in Russland regis triert sind sind keine Ausnahme die Werbung vollständig sein d h wesent liche Informationen über die beworbenen Waren sowie Bedingungen für deren Erwerb und Nutzung enthalten und keine Sinnent stellungen für den Nutzer zulassen der Preis der beworbenen Ware in Rubel auf geführt sein Die Werbung muss auch den Anforderun gen genügen die in Bezug auf einzelne Ar ten der Waren Leistungen festgelegt sind ins besondere für Arzneimittel Alkohol und Tabak Bei Verstößen sind gemäß Art 14 3 Ord nungswidrigkeiten Gesetzbuch der RF Buß gelder fällig von 2000 bis 2500 Rubel für natür liche Personen von 4000 bis 25 000 Rubel für verantwortliche Personen und von 100 000 bis 500 000 Rubel für juristische Personen CROSS BORDER ZOLLFREIE EINFUHR Neben russischen Online Händlern spielen auch ausländische Unternehmen die vom Aus land aus Cross Border Waren über das Inter net an russische Kunden verkaufen und auch vom Ausland aus nach Russland liefern eine große Rolle So wurde z B der chinesische On line Marktplatz Alibaba zu einem der belieb testen Internetgeschäfte in Russland Hinter grund ist dass russische Verbraucher bislang per Post Waren aus dem Ausland bis zu einem Wert von 1000 Euro und einem Gewicht von 31 Kilogramm pro Monat zoll und einfuhrumsatz steuerfrei beziehen dürfen Nach wie vor be dürfen Waren die über diesen Weg nach Rus sland gelangen keiner Zertifizierung so dass der aufwendige Prozess zum Erhalt der Zertifi kate gemäß den Technischen Reglements der Eurasischen Wirtschaftsunion entfällt Das stellt einen erheblichen Kostenvorteil dar der den Zusatzaufwand für den internationalen Ver sand überwiegt Der Wettbewerbsvorteil des Cross Border Geschäfts war in Russland jedoch nicht unum stritten Große russische Internethandelsunter nehmen betrieben Lobbyarbeit um die Vor teile für den Cross Border Handel abzuschaf fen Die Regierung schloss sich der Kritik an und die Eurasische Wirtschaftskommission senkte infolgedessen Ende Dezember 2017 die Frei grenzen wie folgt 2018 1000 Euro 2019 500 Euro ab 2020 200 Euro Ausländische Unternehmen die sich für den russischen E Commerce Markt interessieren sollten sich also nicht zu sehr auf das Cross Bor der Geschäft verlassen sondern vielmehr über eine eigene Präsenz in Russland nachdenken UMSATZSTEUER SONDERFALL INTERNETDIENSTLEISTUNGEN Die Lieferung von Waren innerhalb Russlands unterliegt regelgemäß der Umsatzsteuer in Höhe von 18 Prozent bzw 10 Prozent Die Wa reneinfuhr durch Unternehmen unterliegt da rüber hinaus der Einfuhrumsatzsteuer Im Cross Border Verkauf an Verbraucher fällt dem gegenüber bei Lieferungen innerhalb der Frei grenzen keine Einfuhrumsatzsteuer an Anders sieht es jedoch bei Internetdienstleistungen aus Download und Streaming von Musik Fil men oder E Books Webhosting Datenverarbei tung über das Internet etc Ausländische Unternehmen die russischen Verbrauchern solche Dienstleistungen anbie ten müssen sich seit dem 1 Januar 2017 in Russland speziell für Umsatzsteuerzwecke re gistrieren und 15 25 Prozent Umsatzsteuer auf die erbrachten Leistungen abführen Hierzu hat der russische Steuerdienst ein VAT Office ein gerichtet über das die Umsatzsteueranmel dung sowie die quartalsweisen Erklärungen er folgen Zu beachten ist dass z B die Lizensie rung von Software umsatzsteuerfrei erfolgt wobei sich in der Praxis Abgrenzungsschwie rigkeiten zwischen Softwarelizensierung und der Erbringung von Internetdienstleistungen ergeben Insoweit ist eine sorgfältige Prüfung der Umsatzsteuerpflicht im Einzelfall zu emp fehlen Russische Unternehmen die derartige Dienstleistungen von ausländischen Unter nehmen beziehen müssen bislang im Reverse Charge Verfahren die Umsatzsteuer auf den Leistungsbezug abführen Ausländische Unter nehmen müssen sich in solchen Fällen in Russ land nicht für Umsatzsteuerzwecke registrieren Ab 2019 ist jedoch geplant dass das Verfahren der Umsatzsteuerregistrierung und abführung durch den ausländischen Leistungserbringer das derzeit bei Verbrauchern gilt auch auf die Erbringung von Internetdienstleistungen an Unternehmen erweitert wird RECHT STEUERN
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