38 in überwiegender Teil dieser Ände rungen basiert auf der Umsetzung von Initiativen der Organisation für wirt schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD und betrifft Melde und Dokumenta tionspflichten Darüber hinaus wird auch kurz auf wesentliche Änderungen im Devisenrecht und bei der Geldwäsche eingegangen da diese Rechtsgebiete auf das Steuerrecht ausstrahlen 1 EINFÜHRUNG DER DREISTUFIGEN VERRECHNUNGSPREISDOKUMENTATION Auch in Russland wurde nun die dreistufige Verrechnungspreisdokumentation bestehend aus CbC Reporting Master File und Local File für multinationale Unternehmen eingeführt Deutschland war eines der ersten Länder in dem diese Regelungen auf Grundlage der ent sprechenden EU Richtlinien im Jahre 2016 in nationales Recht umgesetzt wurden und da mit bereits bestehendes Recht ergänzt haben Sowohl der sogenannte Master File Stamm dokumentation als auch das CbC Repor ting Länderbezogener Bericht sind nach rus sischem Recht erstmals für das Wirtschaftsjahr 2017 zu erstellen der Local File demgegenü ber erst für das Jahr 2018 Der Master File kann vom Föderalen Steuerdienst FNS ab dem 31 Dezember 2018 erstmalig innerhalb von drei Monaten angefordert werden der Local File ist spätestens zum 31 Dezember 2019 bei einer Vorlagefrist von 30 Tagen vorzuhalten wo bei beide keinem Formzwang unterliegen Das russische CbC Reporting ist spätestens zum 31 Dezember 2019 in elektronischer Form an den FNS zu übermitteln Der Schwellenwert für die drei genannten Dokumentationspflichten beträgt 50 Milliarden Rubel konsolidierter Um satz bei einer russischen Konzernmutter oder es findet der ausländische Schwellenwert am Sitz der ausländischen Konzernmutter Anwen dung Es ist hier darauf hinzuweisen dass bei Unterschreiten dieses Schwellenwertes die all gemeinen russischen Regelungen zur Verrech nungspreisdokumentation gelten wobei es im Moment leider noch keinen Schwellenwert bei grenzüberschreitenden Transaktionen gibt ge plant 60 Millionen Rubel In Deutschland beträgt der Schwellenwert für den Master File demgegenüber 100 Millio nen Euro gesellschaftsbezogener Einzelumsatz nicht konsolidiert und für den Local File 6 Mil lionen Euro für Lieferungen und 600 000 Euro für sonstige Leistungen Die Vorlagefristen für die beiden letztgenannten Dokumentations typen betragen zwischen 30 60 Tagen Für das CbC Reporting gilt demgegenüber ein Schwel lenwert von 750 Millionen Euro konsolidierter Umsatz wobei die Mitteilung an das Bundes zentralamt für Steuern spätestens zwölf Mo nate nach Ende des Geschäftsjahres erfolgt 2 AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH ÜBER FINANZKONTEN Als weitere Umsetzungsmaßnahme einer OECD Initiative ist der automatische Informati onsaustausch über Finanzkonten auf Grundla ge der sogenannten Common Reporting Stan dards CRS zu benennen Dieser ist auf das multilaterale Abkommen zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen zu rückzuführen wobei der erstmalige Austausch zwischen Deutschland und Russland in Bezug auf Finanzkonten von juristischen und natür lichen Personen für das Wirtschaftsjahr 2017 zum 30 September 2018 geplant ist Deutsch land hat den Austausch mit einigen Ländern bereits zum 30 September 2017 für das Jahr 2016 initialisiert Verlautbarungen aus der deut schen Finanzverwaltung ergeben jedoch dass eine Auswertung der bereits zugesendeten Da ten durch die lokalen Finanzämter wegen Soft wareproblemen frühestens zum Frühjahr 2019 zu erwarten ist AUSGEWÄHLTE STEUERLICHE ASPEKTE ZUM JAHRESWECHSEL IN RUSSLAND UND DEUTSCHLAND ZUM JAHRESWECHSEL 2018 WAR DER UMFANG DER GESETZLICHEN NEUERUNGEN IM VERGLEICH ZU DEN VORJAHREN IN BEIDEN LÄNDERN RELATIV ÜBERSCHAUBAR NACHSTEHEND IST EINE AUSWAHL DER WICHTIGSTEN ÄNDERUNGEN AUFGEFÜHRT DIE FÜR DIE GRENZÜBERSCHREITENDE STEUERPLANUNG ZU BERÜCKSICHTIGEN SIND PATRICK POHLIT DARIA SHARAFUTDINOVA RSP INTERNATIONAL E La ne E ric ks on Fo to lia c om RECHT STEUERN
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