82 BISp Report 2015 16 Bilanz beim Paragrafen 11 zur Schiedsgerichtbarkeit noch Korrektur bedarf Die Tageszeitung vom 26 02 2015 S 19 Auch der Verfas sungsrechtler Christoph Degenhart monierte Grundrechtsver stöße von besonderer Intensität Der Spiegel vom 28 02 2015 S 107 Verfassungsrechtliche Bedenken äußerte auch Martin Nol te Professor für Sportrecht an der Sporthochschule Köln Kölner Stadt Anzeiger vom 31 03 2015 S 16 Viele Verbände äußerten sich zum Gesetz und schlossen sich fast alle der DOSB Meinung an Nur der Deutsche Leichtathletik Verband begrüßte nahezu uneingeschränkt den Gesetzentwurf FAZ vom 27 02 2015 S 31 In einem offenen Brief forderte der ehemalige DLV Präsident Helmut Digel den DOSB dazu auf sich sportpolitisch und juris tisch voll und ganz auf die Seite der sauberen Athleten zu stel len Stuttgarter Zeitung vom 03 03 2015 S 31 Der amtierende DLV Präsident Clemens Prokop argumentierte in seinem Bei trag in der FAZ 17 06 2015 S 30 in die gleiche Richtung Als der Abgeordnete Reinhard Grindel vorschlug das Gesetz an ein wei teres zur Verhinderung von Spielmanipulation zu binden wähn ten einige Journalisten schon eine Verzögerungstaktik FAZ vom 11 03 2015 S 27 Das Kabinett der Bundesregierung erhob aller dings keinen Einspruch gegen den ersten Entwurf und beschloss ihn planmäßig Berliner Zeitung vom 26 03 2015 S 13 Nach einer Debatte im Bundesrat dachte Justizminister Maas öffentlich über eine Verschärfung des Gesetzes nach FAZ vom 09 05 2015 S 38 Weitere Aufmerksamkeit erhielt das The ma dann im Umfeld der ersten Lesung im Bundestag am 22 Mai und bei seiner Anhörung am 17 Juni Diskus Olympiasieger Ro bert Harting und die vormalige Weltmeisterin im Hammerwer fen Betty Heidler sahen in dem Gesetz eine Schwächung der Sportler FAZ vom 20 05 2015 S 28 da diese leicht manipuliert werden könnten Gemeinsam mit Stefan Brink sowie den bei den Juristen Michael Lehner und Ronald Schneehagen hatten sie ihre Bedenken formuliert wobei sie ebenfalls den Paragra fen 11 zur Schiedsgerichtbarkeit als Manko empfanden Johan nes Kopp von der Tageszeitung 21 05 2015 S 19 sah das Gesetz angesichts der gleichzeitig geäußerten Medaillenforderungen des Innenministers als symbolpolitisches Blendwerk an das in diesem Kontext zur Dopingbekämpfung wenig tauge Es feh le darüber hinaus eine sportspezifische Kronzeugenregel so wie eine Aufhebung der sport ärztlichen Schweigepflicht SZ vom 21 05 2015 S 37 Bundestagsabgeordnete Renate Künast war sich sicher dass Doping kein Fall für das Strafrecht FAZ vom 22 05 2015 S 15 sei Der breite Gegenwind den der auto nome Sport in der Debatte erhielt solle nach Meinung von Jo hannes Aumüller stilbildend für andere Themen sein die zwi schen Sportverbänden und Politik verhandelt würden Da der Sport aber gut verdrahtet sei hielt er die Umsetzung dieses Wunsches für nicht sehr wahrscheinlich SZ vom 23 05 2015 Sportrechtler monierten Grundrechts verstöße und äußerten verfassungs rechtliche Bedenken Sportler empfanden den 11 zur Schiedsgerichtsbarkeit als Manko Quelle Shutterstock

Vorschau BISp Report 2016 Seite 84
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