8Perspektiven 1 Das BISp wird bei der Erfüllung seiner Aufgaben durch ei nen Wissenschaftlichen Beirat beraten 2 Der Wissenschaftliche Beirat gibt sich eine Geschäftsord nung die der Zustimmung des BMI bedarf Die Geschäftsordnung regelt das Vergabeverfahren der Forschungsförderung auf Grundlage des Zuwendungsrechts 3 Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats die ihre Tä tigkeit ehrenamtlich ausführen werden vom Bundesminister des In nern im Einvernehmen mit dem DOSB jeweils für drei Jahre berufen Auszug aus dem Errichtungserlass über das Bundes institut für Sportwissenschaft BISp vom 18 November 2010
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