81 Dr Roland Mörsdorf Advokatfirmaet Grette DA Oslo 47 94 17 65 30 romo grette no ANWACHSUNG BEI PERSONENGESELLSCHAFTEN Advokatfirmaet Grette DA Adresse Postboks 1397 Vika 0114 Oslo Besuchsadresse Filipstad Brygge 2 Telefon 47 22 34 00 00 Telefax 47 22 34 00 01 www grette de Bei Kapitalgesellschaften reicht es aus wenn alle Gesellschaftsanteile Aktien Geschäftsanteile durch einen Gesellschafter gehalten werden die Gesellschaft also nur einen Gesellschafter hat Dies gilt sowohl im deutschen Recht für die GmbH und die AG als auch im norwegischen Recht für die AS und die ASA Bei Personengesellschaften ist es hingegen erforderlich dass diese mindestens zwei Gesellschafter haben Dies gilt gleichermaßen für die deutsche GbR OHG und KG sowie für die norwe gische ANS DA und KS Daher stellt sich die Frage was passiert wenn aus einer Personengesellschaft alle Gesellschafter mit Ausnahme eines letztverbleibenden Gesellschafters ausscheiden so dass die Personen gesellschaft nur noch einen Gesellschafter hätte Ein derartiges Ausschei den ist in den Fällen denkbar in denen der letztverbleibende Gesellschaf ter die Gesellschaftsanteile aller übrigen Gesellschafter übernimmt auf den letztverbleibenden Gesellschafter die übrigen Gesellschafter ver schmolzen werden oder die übrigen Gesellschafter versterben Eine wei tere Frage ist was dann mit dem Vermögen der Gesellschaft geschieht Im deutschen Recht werden beiden Fragen klar beantwortet Danach führt das Ausscheiden aller übrigen Gesellschafter aus der Gesellschaft zum einen ohne Liquidation zur Beendigung der Gesellschaft und zum anderen zum Anwachsen des Vermögens der Gesellschaft beim letztverbleibenden Gesellschafter Anwachsung bedeutet dass der letztverbleibende Gesell schafter das gesamte Vermögen der Gesellschaft im Wege der Gesamt rechtsnachfolge also gewissermaßen automatisch und ohne weitere Übertragungshandlungen übernimmt Eventuelle Gläubiger der Gesell schaft müssen ihre Ansprüche gegen die Gesellschaft beim letztverblei benden Gesellschafter geltend machen da dieser aufgrund der Anwach sung auch die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zwangsläufig übernimmt In der deutschen Praxis wird dieses Anwachsungsmodell aktiv genutzt weil man auf diese Weise durch ein einfaches Ausscheiden des oder der übrigen Gesellschafter eine Personengesellschaft beenden und ihr Vermögen da durch sehr elegant auf einen bestimmten nämlich den letztverbleibenden Gesellschafter verschieben kann Im norwegischen Recht ist die Rechtslage etwas unklarer Unbestritten ist dass die Gesellschaft dann wenn alle Gesellschafter mit Ausnahme eines letztverbleibenden Gesellschafters aus der Gesellschaft ausschei den nicht mehr weiter bestehen kann da auch im norwegischen Recht jede Personengesellschaft mindestens zwei Gesellschafter haben muss Nach überwiegender Meinung soll die Gesellschaft im Gegensatz zum deutschen Recht durch das Ausscheiden aber nicht unmittelbar beendet werden also aufhören zu existieren Vielmehr soll die Gesellschaft durch das Ausscheiden zunächst in ein Liquidationsstadium übergehen Das bedeutet dass die Gesellschaft gemäß den Bestimmungen des norwegi schen Gesellschaftsgesetzes Selskapsloven zunächst liquidiert also u a ihr Vermögen durch Veräußerung an Dritte in Geld umgesetzt versilbert werden muss Erst nach der Durchführung der Liquidation kann dann die Gesellschaft beendet werden Der Hintergrund für diese Auffassung besteht darin dass die Gläubiger der Gesellschaft durch die Anwendung der Liquidationsbestimmungen geschützt werden sollen da im Rahmen der Liquidation u a auch deren Ansprüche zu erfüllen sind Daher wird in der norwegischen Literatur weiter vertreten dass eine sofortige Beendigung der Gesellschaft ohne Liquida tion dann denkbar sei wenn die Interessen der Gesellschaftsgläubiger auf andere Weise geschützt werden In diesen Fällen soll das Vermögen der Gesellschaft als einzelkaufmännisches Geschäft weiter bestehen Da die Geschäftsgegenstände in derartigen Fällen mangels Liquidation der Gesellschaft nicht an Dritte veräußert werden müssen sie beim letzt verbleibenden Gesellschafter anwachsen da sie anderenfalls herrenlos werden würden Demnach würde in diesen Fällen wie im deutschen Recht das Vermögen der Gesellschaft beim letztverbleibenden Gesellschafter anwachsen Gleiches muss dann konsequenterweise gelten wenn die Gesellschaft keine Verbindlichkeiten mehr hat und es demnach keine zu schützenden Gläubiger mehr gibt Weiterhin lässt sich aus einem Urteil des norwegischen Obersten Gerichtshofs Høyesterett vom 31 August 1934 ableiten dass dies auch dann gelten wird wenn die Gesellschafter keine Absicht zur Schädigung der Gesellschaftsgläubiger haben und das Geschäft der Gesellschaft fortgesetzt werden soll so dass keine Notwendigkeit für eine sofortige Erfüllung der Gesellschaftsverbindlichkeiten im Rahmen einer Liquidation besteht For kapitalselskap GmbH AG AS ASA er det tilstrekkelig med én aksje eier mens et personselskap GbR OHG KG ANS DA KS krever minst to deltakere Dette gjelder i tysk rett som i norsk rett Skulle deltakertallet i et personselskap reduseres til kun én melder spørsmålene seg om hva som skjer med selskapet i seg selv og hva som skjer med selskapets midler Etter tysk rett er svarene klare Uten en form for avviklingsprosess med fører frafallet at selskapet opphører å eksistere og selskapets midler går automatisk over til gjenværende deltaker Dette brukes i tysk praksis aktivt for å bringe et personselskap til opphør og å flytte selskapets midler til en bestemt gjenværende deltaker uten at man behøver å følge formelle avviklings eller omdanningsprosesser I norsk rett er situasjonen noe mer uklar Om personselskapet blir redusert til én deltaker opphører ikke selskapet umiddelbart å eksistere Selskapet må først gjennom en avviklingsprosess hvor blant annet selskapets midler omgjøres i penger før det endelig kan avvikles Bakgrunnen for dette er kreditorvern og derfor har man i norsk teori antatt at selskapet uten videre kan anses umiddelbart avviklet dersom kreditorenes interesser er ivaretatt på andre vis GERMAN DESK

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