71 men bei ernsthaften Verstössen oder Nichter füllen der gestellten Anforderungen hinsichtlich Qualifikationen Tauglichkeit und Zuverlässig keit das Verantwortungsrecht wieder entzogen wird Diese Entscheidung soll sie dem zentralen verantwortungsrechtlichen Register gem 23 3 5 n F melden Nach 23 3b Plan und Baugesetz n F gelten die Bestimmungen hinsichtlich Anforderungen an verantwortliche Unternehmen auch für sich mittelfristig in Norwegen aufhaltende Dienst leister aus einem anderen EWR Staat sowie aus Mitgliedstaaten der WTO Abkommen Da es keine Übergangsregelungen vom alten zum neuen Verantwortungsrecht geben wird werden nicht nur neue Projekte sondern auch zum Jahreswechsel anhaltendende Projekte von der neuen Regelung berührt Das Direktorat für Bauqualität direktoratet for byggekvalitet arbeitet derzeit ein Formular für die verantwortungsrechtliche Erklärung aus Die Kommunen sind gem 25 1 Plan und Bau gesetz n F verpflichtet das verantwortungs rechtliche Verfahren zu betreuen und zu über prüfen dass alle Qualifikationsanforderungen in der jeweiligen Erklärung eingehalten wur den In der Periode von 2016 2018 wird dies Fo kus in der kommunalen Aufsicht sein Nach 32 8 Plan und Baugesetz n F kann Un ternehmen bei Zuwiderhandlung gegen die gesetzlichen Regelungen u a bei Ausführung eines Vorhabens ohne eine verantwortungs rechtliche Erklärung abgegeben zu haben ein Zwangsgeld auferlegt werden Durch die Vereinfachung des lokalen Verant wortungsrechts innerhalb der Kommunen wird das zentrale verantwortungsrechtliche Verfah ren gestärkt Die zentrale Anerkennung von Bauunternehmern und Projekten innerhalb des Verantwortungsrechts soll ein Qualitäts stempel sein der einen Vorsprung vor der Kon kurrenz verschafft Bereits am 12 Juni 2015 hat das norwegische Parlament Stortinget eine Verantwortungsrecht lokal godkjenning av fo retak for ansvarsrett wegen Verstoßes gegen den EWR Vertrag moniert woraufhin das nor wegische Parlament Stortinget eine Aufhe bung der Regelung zugesagt hatte Die am 20 06 2014 erfolgte Gesetzesänderung wird am 1 1 2016 in Kraft treten Die alte Rechtslage sieht derweil noch vor dass für bestimmte in 20 3 Plan und Baugesetz plan og bygningsloven aufgezählte Vorha ben ein detaillierter Antrag bei den norwegi schen Behörden einzureichen ist um eine obli gatorische Genehmigung im baurechtlichen Verantwortungsrecht zu erhalten Nach der Gesetzesänderung müssen Firmen in der Baubranche gem 23 3 Plan und Bauge setz n F statt eine verantwortungsrechtliche Genehmigung für die vorzunehmenden Arbei ten in Norwegen einzuholen den Behörden ge genüber eine Erklärung abgeben dass sie die Verantwortung für ein geplantes Bauprojekt übernehmen Die Kommunen müssen dann keine Anträge mehr bearbeiten sondern kön nen die abgegebenen Erklärungen zur Verant wortungsübernahme nach entsprechender Prüfung einfach archivieren Das jeweilige Unternehmen erhält die Verant wortung für das geplante Projekt wenn vorge nannte Erklärung an die betroffene Kommune versendet wurde 23 3 2 Plan und Bauge setz n F Die Erklärung soll entweder mit dem Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung oder spätestens vor Aufnahme der Bauarbeiten abgesendet werden Die Arbeiten können jedoch direkt nach Versand der Erklärung be ginnen also in dem Zeitpunkt in dem die Ver antwortung von dem Unternehmen als über nommen gilt In der Erklärung legt das Unternehmen dar dass es für die auszuführen den Arbeiten jegliche juristische und öffent lich rechtliche Verantwortung übernimmt Gemäss 23 3 3 Plan und Baugesetz n F ent scheidet die Kommune ob einem Unterneh RECHT UND STEUERN RETT OG SKATT 73 73

Vorschau CONNECT 04/2015 Seite 71
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