Anforderungen an die Sicherung der Flucht Bestimmungen und Änderungen Im Brandfall unbedingt Ruhe bewahren so lautet die Anweisung für den Brandfall in Aufzügen und auf Hoteltüren Tatsächlich sind solche Ratschläge nur für solche Personen nützlich die das Brandereignis nicht unmittelbar wahrnehmen Der Anblick von großen Rauchmengen und das Wahrnehmen von Geruch und Geräuschen des Brandes lösen bei den meisten Menschen Panik aus Panik ist eine angeborene Fluchtreakti on Es ist das Gefühl eingeschlossen zu sein sich irgendwie weg vom Brand be wegen zu müssen Auf freiem Feld oder freien Plätzen ist dies im Allgemeinen möglich Sobald aber eine Begrenzung überwunden werden muss können viele Personen nicht mehr die Ruhe bewahren Noch nie ist es gelungen eine Panik zu stoppen Sie wird durch Licht Ge räusch Feuereffekte oder überlegene Drohgebärden ausgelöst Die paniktypi sche Fluchtreaktion läuft unaufhaltsam nach einem vorbestimmten Programm ab Es beginnt mit einem Bewegungs sturm der in einem stoßartigen Schrei gipfelt Es endet dann mit abruptem Erschlaffen der Arme und Beine Das ganze Programm dauert nur etwa drei Minuten Ein Auslöser für eine extreme Fluchtre aktion entsteht dann wenn eine Anzahl von Personen dicht beieinander zum Stehen kommt zum Beispiel in einer Sackgasse Da der Bewegungssturm in der Panik über die vorprogrammier te Zeitspanne von drei Minuten anhält entsteht in einer solchen Situation eine tödliche Gefahr Wie besinnungslos wird an eine Wand gedrückt und wer das Pech hat an der Spitze der Fluchtgruppe zu sein bekommt es zu spüren In wenigen Sekunden wächst der sogenannte Stau druck auf die Fluchtfront in Größenord nungen denen sich niemand mit kör perlicher Kraft widersetzen kann Wer so gegen eine Mauer gegen Türpfosten oder Gitter gepresst wird dem zerbre chen Rippen werden innere Organe zerquetscht Schulter und Hüftgelenke auseinandergerissen Eine Panik kann an jedem Ort ausbre chen auf freiem Feld in offenen Stadien und Hallenbauten in Sälen Restaurants Kinos Bars Sakralbauten Schulen Hei men oder Hotels Anforderungen an Fluchtwege Regelwerke Panik kann in den seltensten Fällen ver hindert werden Deshalb muss die Flucht zumindest so weit wie möglich funktio nieren Daher werden in Österreich Min deststandards an Fluchtwege gestellt ob in öffentlichen Objekten bei Wohn bauten oder bei Gewerbe und Indust riebauten Als wesentliche Regelwerke sind hierbei die Arbeitsstättenverord nung AStV und die OIB Richtlinie 4 für Nutzungssicherheit und Barrierefrei heit zu nennen Um vor allem bis dato bekannte Unterschiede in der Auslegung und Bewertung von Fluchtwegen und Durchgangslichten bei Fluchtwegstüren zwischen der in den Betrieben anzuwen denden Arbeitsstättenverordnung und der generell anzuwendenden OIB Richt linie zu vereinheitlichen wurde dies bezüglich die OIB Richtlinie 4 mit der Ausgabe März 2015 überarbeitet Diese Richtlinie ist bereits in drei Bundeslän dern gültig seit 2 Oktober 2015 in Wien seit 1 Jänner 2016 in der Steier mark und seit 1 Mai 2016 in Tirol Anforderungen an die Sicherung der Flucht Arbeitsstättenverordnung AStV Die Arbeitsstättenverordnung AStV mit der letzten Änderung gemäß BGBl II Nr 324 2014 und des Inkrafttretens am 1 Jänner 2015 regelt für Arbeitsstätten und für Gebäude auf Baustellen Bestim mungen zur Flucht in den 16 22 Arbeitsstätten sind jedenfalls so zu ge stalten dass von jedem Punkt der Ar beitsstätte aus nach höchstens 10 m ein Weg er reicht wird der in seinem gesam ten Verlauf bis zum Endausgang den Anforderungen der 18 und 19 AStV entspricht Abmessungen von Fluchtwegen Anforderungen an Fluchtwege und nach höchstens 40 m jene Berei che durch die der Fluchtweg führt wie z B Gänge Stiegenhäuser Foyers in ihrem gesamten Verlauf bis zum Endausgang den Anforde rungen des 21 AStV entsprechen gesicherte Fluchtbereiche Als Endausgänge gelten jene Ausgän ge die in einen sicheren öffentlich zugänglichen Bereich im Freien führen baulicher brandschutz 12

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