Hämatologie und Onkologie 1 2017 15 Einleitung Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unterstützen und fördern Kooperationen mit der biomedi zinischen Industrie zur Entwicklung Wei terentwicklung und Testung neuer diag nostischer und therapeutischer Verfahren zum Wohl der Patienten sowie zur Infor mation der Mitglieder über Innovationen und den Stand der Forschung Jede Art von Zahlungen im Rahmen dieser Koope rationen muss transparent gleichzeitig korrekt sein und auf der Basis eindeutiger Verträge zwischen den beteiligten Partei en erfolgen Viele pharmazeutische Unternehmen ori entieren sich am Code on Disclosure of transfers of value from pharmaceutical companies to healthcare professionals and healthcare organisations der EFPIA European Federation of Pharmaceutical Industries and Associations vom 24 Juni 2013 Die Umsetzung in Deutschland wird vom Verein Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie e V FSA e V gefördert Dahinter stehen vor allem Un ternehmen des Verbandes der forschen den Arzneimittelindustrie vfa e V Mit Datum vom 27 November 2013 wurde die Übernahme des EFPIA Codes beschlos sen Der Kodex wurde nach Genehmigung durch das Kartellamt am 18 Juni 2014 im Bundesanzeiger BAnz AT 18 6 2014 B2 bekannt gemacht Er ist Anfang 2015 in Kraft getreten Beginnend mit dem 30 Juni 2016 wurden die Zahlungen aus dem Jahr 2015 auf öffentlich einsehbaren Inter netseiten der pharmazeutischen Indust rie publiziert Problem Die in der Berichterstattung und öffent lich zugänglichen Datenbanken aufge führten Zahlungen erfolgen im Kontext der Anmietung von Industriefläche und der Abhaltung von Industrieveranstal tungen begleitend zu den Jahreskongres sen von wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften Dabei sind für das wissenschaftliche Programm die Fach gesellschaften verantwortlich für Indus trieausstellung und veranstaltung die jeweilige Kongressagentur bzw der Pro fessional Conference Organiser PCO Der existierende Transparenzkodex spiegelt diese genannten Vertragskonstellationen und Prozesse nicht korrekt wider Im Ge genteil Es werden vertragliche Vereinba rungen zwischen den wissenschaftlichen medizinischen gemeinnützigen Fachge sellschaften und den pharmazeutischen Unternehmen suggeriert die so nicht be stehen So gab es bei der Veröffentlichung von Zahlungen für Leistungen im Rahmen medizinischer Fachkongresse Fehler so wie unterschiedliche Interpretationen von Vorgaben des Transparenzkodexes Lösungsvorschlag Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften haben daher die fol genden Eckpunkte für diesbezügliche Verträge mit der pharmazeutischen In dustrie festgelegt Sie gelten auch für den Umgang mit Unternehmen die nicht Mit glieder des FSA e V sind Vertrag im geschäftsüblichen Rahmen mit Nennung der jeweiligen Vertrags partner Leistung und Gegenleistung Leistungszeitraum sowie Zahlungs bzw Stornierungsbedingungen Das Pharmaunternehmen kann zu sätz lich die medizinischen Fach gesell schaft en in deren Namen die Kongresse durchgeführt werden veröf fentlichen Diese werden jedoch nicht als Vertragspartner oder direkte Zah lungsempfänger genannt wenn der ent sprechende Vertrag das nicht explizit so vorgegeben hat Grundsätzlich entspricht die Höhe des Entgelts bei jedem Kongress den Ge genleistungen die das pharmazeuti sche Unternehmen erhält Fair Market Value Die Gegenleistungen bestehen i d R in der Nennung als Sponsor dem Betreiben eines Ausstellungsstandes und oder der Durchführung eines Sa tellitensymposiums einer Anzeige im Kongressprogramm o ä Veröffentlichung der auf Grund des Ver trags erbrachten Leistungen auf einer öffentlich zugänglichen Internetseite des pharmazeutischen Unternehmens Die Veröffentlichung erfolgt unter Anga be des Namens und des Geschäftssit zes des Vertragspartners und weist in übersichtlicher tabellarischer Darstel lung aus welche Art von geldwerten Leistungen der Vertragspartner in dem jeweiligen Berichtszeitraum im Einzel nen vom pharmazeutischen Unterneh men für eine bestimmte Veranstaltung erhalten hat Kongresstitel Kongresszeitraum und ort Kongressagentur Zahlungs empfänger Vertragspartner Geleistetes Entgelt in EUR Gegenleistung z B Ausstellungs stand usw Die Veröffentlichung der Beträge erfolgt einmal jährlich in der Regel spätestens zum 30 Juni für das vorangegangene Kalenderjahr Die Veröffentlichung er folgt für einen Zeitraum von 4 Jahren nach der erstmaligen Veröffentlichung Vor der individuellen Veröffentlichung der geldwerten Leistungen wird der Ver tragspartner Zahlungsempfänger Kon gressagentur vom pharmazeutischen Unternehmen über Form und Inhalt der Veröffentlichung mit der Gelegenheit zur Fehlerkorrektur informiert Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften unterstützen die An strengungen der pharmazeutischen In dustrie zur Herstellung von Transparenz durch eine korrekte öffentliche Darstel lung sämtlicher Beträge Die Fachgesellschaften sind an einem konstruktiven Dialog mit den Interessens vertretern der pharmazeutischen Indus trie interessiert um ein angemessenes Verfahren abzustimmen Es muss für die Zukunft eine Form der Transparenzbe richterstattung gefunden werden die die tatsächlichen Verhältnisse wiedergibt und somit von allen Beteiligten getragen wird

Vorschau RS 01/2017 Seite 14
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