Hämatologie und Onkologie 4 2014 26 Stellungnahme der DGHO Unzweifelhaft sind gerade in der Häma tologie und medizinischen Onkologie in den letzten Jahren entscheidende Fort schritte vor allem durch neue Medika mente erzielt worden Diese wurden von der pharmazeutischen Industrie in enger Zusammenarbeit mit Ärztinnen und Ärz ten entwickelt Im Interesse der Patienten ist sowohl in Studien als auch in der kri tischen Bewertung von Ergebnissen eine intensive Kooperation zwischen medizini schen Fachkreisen und der forschenden pharmazeutischen Industrie unerlässlich zumal auch die Finanzierung klinischer Studien inzwischen fast ausschließlich der Industrie übertragen wurde Auch auf dem Gebiet der Fortbildung be stehen bedeutsame Interaktionen zwi schen pharmazeutischer Industrie und den Angehörigen medizinischer Heilbe rufe Die DGHO hat darauf aufmerksam gemacht dass eine angemessene Finan zierung der Fortbildung im Gesundheits wesen bisher nicht vorgesehen ist und lehnt daher unter definierten Vorausset zungen eine Unterstützung durch die In dustrie nicht ab4 Eine verstärkte Transparenz in der Inter aktion von Industrie und Medizin wird von Seiten der DGHO uneingeschränkt be grüßt Die Fachgesellschaft hat eigene Re geln aufgestellt um bei Veranstaltungen Erstellung von Leitlinien Stellungnahmen u a ein Höchstmaß an Transparenz zu gewährleisten Viele Ärztinnen und Ärzte sind hoch sensibel gegenüber möglichen Einflussnahmen von außen und sind auch auf der individuellen Ebene sorgfältig um unvoreingenommene Bewertung neuer Informationen bemüht Mit dem Transparenzkodex des FSA wird erstmalig ein Rahmen vorgegeben 4 Freund M Medizin und Industrie Notwendigkeit der Zusammenarbeit und Gefahr der Einflussnah me Schwerpunkt Fortbildung Eine Stellungnahme der DGHO in Zusammenarbeit mit BNGO und IQUO 2013 Gesundheitspolitisches Schriftenreihe Nr 3 herausgegeben vom Vorstand der DGHO e V in dem personenbezogene Daten zum Transfer geldwerter Leistungen im Inter net recherchierbar zur Verfügung gestellt werden sollen Die Veröffentlichung per sonenbezogener Informationen im Inter net stellt in diesem Zusammenhang einen sehr weitgehenden Eingriff in die indivi duelle Sphäre statt Es ist die Frage ob eine letztlich private Initiative des Vereins Freiwillige Selbstkontrolle für die Arznei mittelindustrie e V FSA hierfür der an gemessene Rahmen ist Eine übergreifende gesetzliche Regelung ist erforderlich Aus folgenden Gründen ist eine gesetz liche Regelung erforderlich Dies wurde auch aus den Diskussionen auf dem Ärz tetag 2013 deutlich5 Eine gesetzliche Regelung hätte die fol genden Vorteile Etablierung einer umfassenden Trans parenzkultur Interaktionen in Form geldwerter Zu wendungen und Leistungen z B im Rahmen von Nebentätigkeiten existie ren nicht nur in der Medizin sondern auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wie Parlamenten und bei öffentlichen Amtsträgern Eine gesetzliche Regelung wäre auf Grundla ge des Gleichbehandlungsgrundsatzes unserer Verfassung nicht für einen iso lierten Bereich des öffentlichen Lebens möglich sondern müsste zwangsläufig einen umfassenden Anspruch formu lieren Dies wäre gesellschaftspolitisch außerordentlich wünschenswert Ent sprechende Debatten zur Veröffentli chung der Honorare aus Nebentätigkei ten der Bundestagsabgeordneten sind bereits geführt worden Im Rahmen einer umfassenden Trans parenzkultur würde die Veröffentli chung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem Transfer geldwerter Leistungen in der Medizin 5 Beschlussprotokoll 116 Deutscher Ärztetag 2013 S 51 TOP I 50 Physicians Payment Sunshine Act in einem Umfeld erfolgen in dem eine isolierte Stigmatisierung der Medizin weniger zu befürchten wäre Rechtssicherheit in Fragen der Veröf fentlichung der Daten und Fragen des Datenschutzes Der Transparenzkodex der FSA über lässt die Verantwortung für die Spei cherung und Veröffentlichung der per sonenbezogenen Daten der Empfänger von geldwerten Leistungen den betrof fenen Unternehmen Der bedeutsamste Teil des Marktes für pharmazeutische Produkte wird heute von internationalen Konzernen beherrscht Die Interaktion zwischen nationalen Niederlassungen und den Konzern Müttern ist der Öffentlichkeit nicht zugänglich So ist eine Weiterlei tung der erfassten Daten zu den Mutter Gesellschaften im Ausland nicht von vorn herein ausgeschlossen Vielmehr legen die Formulierungen des Trans parenzkodex ausdrücklich nahe dass die ausländischen Mutter Konzerne Teil der Regelung sind Der Kodex gilt für die Offenlegung der Zusammenarbeit der Mitgliedsunternehmen sowie deren inländischer Tochterunternehmen und der anderen verbundenen Unterneh men mit Angehörigen der Fachkreise und Organisationen 6 In ihrer Mehrzahl werden die Mutter gesellschaften der Pharmakonzerne sich nicht den deutschen gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz verpflich tet fühlen sondern denen des Landes ihres Stammsitzes Ein zusätzliches Problem ist dass der Stammsitz der Konzerne im Rahmen von Fusionen von Konzernen oder Verkäufen von Firmen nicht unveränderlich ist Bedeutsam ist in diesem Zusammen hang dass im Kodex keine konkreten Festlegungen zur Handhabung des Da tenschutzes getroffen sind Es findet 6 1 Abs 1 Kodex zur Transparenz bei der Zusam menarbeit mit den Angehörigen der Fachkreise und medizinischen Einrichtungen FS Arzneimittelindus trie e V 27 11 2013