Hämatologie und Onkologie 2 2017 18 3 https www onkopedia com de onko pedia guidelines 4 Onken J Friesen C Vajkoczy P Misch M Safety and Tolerance of D L Metha done in Combination with Chemothe rapy in Patients with Glioma Antican cer Res 37 1227 1235 2017 http ar iiarjournals org content 37 3 1227 long 5 Gemeinsame Stellungnahme der Neu roonkologischen Arbeitsgemeinschaft in der Deutschen Krebsgesellschaft NOA und der Deutschen Gesellschaft für Neurologie DGN vom 26 März 2015 https www dgn org images red pressemitteilungen 2015 150326 Stellungnahme NOA DGN Methadon bei Glioblastom final pdf 6 Gemeinsame Stellungnahme der Medi zinischen Fakultät der Universität Ulm des Universitätsklinikums Ulm und des Comprehensive Cancer Center Ulm zur Tumortherapie mit Methadon vom 23 8 2016 http www uniklinik ulm de news article 1119 stellungnahme zur tumortherapie mit methadon 1 html 7 Hofbauer H Schenk M Kieselbach K Wirz S Einsatz von Methadon zur Un terstützung der onkologischen Thera pie Eine Stellungnahme des Arbeits kreises Tumorschmerz der Deutschen Schmerzgesellschaft Schmerz 31 2 4 2017 DOI 10 1007 s00482 016 0183 9 8 Reddy A Schuler US de la Cruz M et al Overall survival among cancer patients undergoing opioid rotation to metha done compared to other opioids J Pal liat Med 2016 Dec 20 DOI 10 1089 jpm 2016 0316 9 Ray WA Chung KT Cooper WO et al et al 2015 Out of hospital mortality among patients receiving methadone for noncancer pain JAMA Intern Med 175 420 427 2015 DOI 10 1001 ja mainternmed 2014 6294 Die Stellungnahme wurde von Priv Doz Dr med Ulrich Schuler Universitätsklini kum Carl Gustav Carus PalliativCentrum Medizinische Klinik I Dresden und Prof Dr med Bernhard Wörmann Medizini scher Leiter der DGHO erarbeitet Stellungnahme der DGHO Verordnung über das Verfahren und die Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik Kommissionen bei der Bearbeitung von Genehmigungsanträgen für klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln Klinische Prüfung Verfahrensverordnung KPVVO ARBEITSKREIS ARZNEIMITTELGESETZ VORSTAND Gesamtentwurf Der Gesamtentwurf regelt weitgehend die Fristen und Abläufe in der Zusammenar beit zwischen Ethik Kommissionen und Bundesoberbehörden sowie die Vorga ben die von Ethik Kommissionen zu erfül len sind Die im vorliegenden Referenten entwurf enthaltenen Regelungen für eine Klinische Prüfung Verfahrensverordnung sind aus Sicht der DGHO angemessen Gebühren Anlage III Die im vorliegenden Referentenentwurf für eine Klinische Prüfung Verfahrensverord nung enthaltene Gebührenordnung Anla ge III ist aus Sicht der DGHO in verschie denen Punkten nicht eindeutig genug Insgesamt führt die Gebührenordnung zu einer ganz erheblichen Kostensteigerung die kleinere akademische Studien ohne die Unterstützung von pharmazeutischen Unternehmen erheblich erschweren bzw sogar unmöglich machen wird Dies gilt umso mehr als dass eine Gebührener mäßigung für Investigator initiated Trials IITs im vorliegenden Referentenwurf für eine Klinische Prüfung Verfahrensverord nung offenbar nicht vorgesehen ist Zur Anlage III zugehörig zum 12 Ab schnitt V finden Sie im Folgenden unsere Anmerkungen Anlage III Nummern 1 1 1 Nummer 1 2 1 Der vorliegende Referentenentwurf ist aus unserer Sicht nicht deutlich genug Die Gebührenspanne ist ganz erheb lich Dabei ist eine genauere Definition auch vor dem Hintergrund der Schaf fung von Planungssicherheit unab dingbar Neu in der DGHO Mediathek Harald Stein im Interview mit Antonio Pezzutto MO Die Mediathek der DGHO ist um einen interessanten Beitrag reicher geworden Prof Antonio Pezzutto von der Berliner Charité interviewt Prof Harald Stein der im Rahmen der Mit gliederversammlung der DGHO am 16 Oktober 2016 in Leipzig mit der Ehren mitgliedschaft ausgezeichnet worden war Prof Antonio Pezzutto richtet den Blick auf das wissenschaftlich äußerst produktive Leben von Prof Harald Stein der durch seine Arbeit auf dem Gebiet der Pathologie maßgeblich zur Verbesserung der Therapiemöglichkei ten maligner Lymphome beigetragen hat https www dgho de informationen Mediathek

Vorschau RS 02/2017 Seite 14
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