86 6 An Rückreise Die An und Rückreise ist Sache des Teilnehmenden Reisekosten werden vom Verband nicht übernommen 7 Versicherung Die Unfall Kranken Versicherung ist Sache der Teilnehmenden Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab 8 Haftung Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für das Handeln anderer Kursteilnehmenden Ein möglicher Schadenersatzanspruch infolge Schädigung durch andere Kursteilnehmende ist diesen gegenüber geltend zu machen Bei absichtlicher und fahrlässiger Beschädigung von Immobilien Geräten und Material des Veranstalters oder Dritten übernimmt der Teilnehmende die vollständige Schadloshaltung des Geschädigten Der Veranstalter schliesst die Haftung für leichte Fahrlässigkeit im Hinblick auf die Kurs organisation und durchführung aus Die Teilnehmenden haben sich strengstens an die Weisungen der Kursleitung vor und während des Kurses zu richten Bei Zuwiderhandlungen wird jegliche Haftung ausgeschlossen 9 Gerichtsstand Anwendbares Recht Auf alle Streitigkeiten aus dem Verhältnis Teilnehmende Veranstalter gilt der Gerichtsstand Aarau Anwendbar ist Schweizerisches Recht