TAUBE HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE TAUBEN Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt flugunfähige erwachsene Vögel verletzte kranke oder geschwächte Vögel Tiere die in Wasserbehältern Kaminschächten o ä gefunden wurden Tiere deren Gefieder mit öligen oder klebrigen Substanzen verschmiert ist Jungtiere mit gelben Flusen die auf dem Boden sitzen evtl ist ein Rückführungsversuch möglich bitte Geschwistersuche vornehmen Wichtig bitte nach evtl ebenfalls herumirrenden Geschwistern suchen Wildtauben gelten im Sinne der EU Vogelschutzrichtli nie Richtlinie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 in der Fassung 2009 147 EG und gemäß Bundesnatur schutzgesetz BNatSchG 7 als besonders geschützt Manche Arten unterliegen zusätzlich dem Jagdrecht Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbrau cherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn das Tier im befriedeten Bereich gefunden wurde 44

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 44
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.