GREIFVOGEL UND EULE HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE GREIFVÖGEL UND EULEN Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt Tiere die verletzt oder geschwächt gefunden wurden Tiere die in Wasserbehältern Kaminschächten o ä gefunden wurden Tiere deren Gefieder mit öligen oder klebrigen Substanzen verschmiert ist Tiere die gegen die Scheibe geflogen sind oder sich im Stacheldraht verfangen haben Jungtiere die auf dem Boden sitzen und mit Fliegen oder Fliegeneiern besetzt sind Alle Greifvögel und Eulen gehören gemäß dem Bundes naturschutzgesetz BNatSchG zu den streng geschütz ten Arten Greifvögel unterliegen zwar zusätzlich dem Jagdrecht genießen aber ganzjährige Schonzeit Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbrau cherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tier arzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn das Tier im befriedeten Bereich gefunden wurde 40

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 40
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.