MAUERSEGLER UND SCHWALBE HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE MAUERSEGLER UND SCHWALBEN Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt grundsätzlich alle Mauersegler und Schwalben die auf dem Boden liegen verletzte kranke oder geschwächte Vögel Tiere die in Wasserbehältern Kaminschächten o ä gefunden wurdem Tiere die gegen Scheiben geflogen sind und auf dem Boden liegen Tiere deren Gefieder mit öligen oder klebrigen Substanzen verschmiert ist Jungvögel die kaum befiedert sind und in deren Nähe kein Nest zu finden ist Mauersegler und Schwalben sind gemäß dem Bundes naturschutzgesetz BNatSchG und der EU Vogelschutz richtlinie Richtlinie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 in der Fassung 2009 147 EG besonders geschützt das gilt auch für die Quartiere dieser Gebäudebrüter 38

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 38
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.