HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE SINGVÖGEL Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt verletzte kranke oder geschwächte Tiere Tiere die in Wasserbehältern Kaminschächten o ä gefunden wurden Tiere die gegen Scheiben geflogen sind und auf dem Boden liegen Tiere deren Gefieder mit öligen oder klebrigen Substanzen verschmiert ist Jungvögel die kaum befiedert sind und in deren Nähe kein Nest zu finden ist Alle Singvögel gelten im Sinne des Bundesnaturschutzge setzes BNatSchG und der EU Vogelschutzrichtlinie Richt linie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 in der Fassung 2009 147 EG als besonders geschützt einige Arten auch als streng geschützt 34 SINGVOGEL

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 34
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