31 FÜR DEN NOTFALL GILT Findet man ein verletztes krankes Wildschwein sollte man sich diesem auf keinen Fall nähern oder es einengen Bei einem Verkehrsunfall mit einem Wildschwein auf Abstand zum Tier bleiben auch wenn es vermeintlich tot scheint Bitte die Unfallsstelle absichern und umgehend die Polizei benachrichtigen Wildschweine im Siedlungsbereich bitte auf keinen Fall füttern HINWEIS

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 31
Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht.
Klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.