WASCHBÄR HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE WASCHBÄREN verletzte oder kranke Tiere Jungtiere die allein über längere Zeit liegen oder herumlaufen Jungtiere die mit geschlossenen Augen außerhalb der Wurfhöhle liegen und auch nach gewisser Beobachtungszeit nicht vom Muttertier abgeholt wurden Jungtiere deren Mutter tot in unmittelbarer Nähe liegt Waschbären gelten nach der Verordnung EU Nr 1143 2014 als invasive Art und unterliegen dem Jagdrecht Gemäß dem Management und Maßnahmenblatt zur EU Verordnung dürfen verletzte und kranke Tiere sowie verwaiste Jungtiere in Pflege genommen jedoch nicht ausgewildert werden Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstati on oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn die Tiere im befriedeten Bereich gefunden wurden 28

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 28
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