FUCHS HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE FÜCHSE verletzte oder kranke Tiere Tiere Welpe wie adulter Fuchs die trotz dichtem Annähern liegen bleiben oder sogar hinterherlaufen Jungtiere die wimmernd oder bellend allein über längere Zeit liegen oder herumlaufen Jungtiere die mit geschlossenen Augen außerhalb des Baues liegen und nach gewisser Beobachtungszeit nicht vom Muttertier abgeholt werden Wichtig bitte nach evtl ebenfalls herumirrenden Geschwistern suchen Füchse gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV als besonders geschützt und unterliegen dem Jagdrecht Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren die dem Jagdrecht unterlie gen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn die Tiere im befriedeten Bereich gefunden wurden 26

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 26
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