MARDER HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE MARDER Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt verletzte kranke oder schwache Tiere Straßenverkehrsopfer Jungtiere deren Mutter tot in unmittelbarer Umgebung der Jungtiere liegt Jungtiere die laut schreiend frei liegen obwohl sie die Augen noch geschlossen haben Wichtig bitte nach evtl ebenfalls herumirrenden Geschwistern suchen Zur Familie der Marder Mustelidae gehören Otter Dachs Steinmarder Baummarder Iltis Hermelin und Mauswiesel Marder gelten nach dem Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV als besonders geschützt Otter sogar als streng geschützt und unterliegen dem Jagdrecht Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucherschutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtieren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu einer Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn die Tiere im befriedeten Bereich gefunden wurden 24

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 24
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