WILDKANINCHEN HILFSBEDÜRFTIG SIND FOLGENDE WILDKANINCHEN Katzen und Hundeopfer auch wenn augenscheinlich unverletzt Tiere die verletzt krank oder geschwächt sind Straßenverkehrsopfer Jungtiere deren Bau komplett ausgegraben wurde Jungtiere die nackt und mit geschlossenen Augen außerhalb des Baues gefunden wurden Wichtig bitte nach evtl ebenfalls herumirrenden Geschwistern suchen Wildkaninchen gelten nach dem Bundesnaturschutzge setz BNatSchG und der Bundesartenschutzverordnung BArtSchV als besonders geschützt und unterliegen dem Jagdrecht Gemäß der Erläuterung des Hessischen Ministeriums für Umwelt Klimaschutz Landwirtschaft und Verbraucher schutz zum Umgang mit verletzten und kranken Wildtie ren die dem Jagdrecht unterliegen vom 29 September 2015 dürfen verletzte verwaiste oder kranke Tiere zu ei ner Auffangstation oder einem Tierarzt gebracht werden Es besteht jedoch Meldepflicht über die Entnahme des Tieres z B bei der Polizei Eine Meldepflicht besteht nicht wenn die Tiere im befriedeten Bereich gefunden wurden 18

Vorschau IGHW - Interessengemeinschaft Hessischer Wildtierpfleger Seite 18
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